Saul Goodman würde Netflix verklagen

21
118
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Die Serie „Better Call Saul“ ist der große Frühjahrshit für den Video-on-Demand-Anbieter Netflix. Beworben wird diese in Deutschland als „Netflix Original“, obwohl es sich tatsächlich um eine AMC-Produktion handelt – ein Beispiel für die komplizierte Rechtevergabe bei TV-Produktionen. Winkeladvokat Saul Goodman hätte daran vermutlich seine helle Freude.

„Dein One-Night-Stand war hässlich? Verklag die Brauerei!“ oder „Das Wetter nervt? Verklag die Wetter-App!“ – mit diesen und ähnlichen Sprüchen auf Plakaten wirbt der Video-on-Demand-Anbieter Netflix derzeit für die neue TV-Serie „Better Call Saul“. Die Slogans passen dabei perfekt zur frei erfundenen Geschichte um den aufstrebenden Anwalt James McGill, der sich im Laufe der Serie in den schmierigen Winkeladvokaten Saul Goodman verwandeln wird, den Zuschauer bereits aus „Breaking Bad“ kennen.

Doch auf den zweiten Blick dürfte dem Betrachter auf den Werbeplakaten noch etwas anderes ins Auge springen. Dort wird „Better Call Saul“ nämlich als „Netflix Original“ beworben – eine Bezeichnung, die bislang nur Eigenproduktionen des Anbieters vorbehalten war. Unter diese Kategorie fällt die Serie allerdings nicht. Denn obwohl Netflix die exklusive Erstausstrahlungsrechte für „Better Call Saul“ in Deutschland besitzt, handelt es sich in Wirklichkeit doch um eine Produktion des US-amerikanischen Pay-TV-Senders AMC. Dieser hatte auch den Vorgänger „Breaking Bad“ produziert und konnte sich in den vergangenen Jahren zudem mit weiteren Serienhits wie „Mad Men“ und „The Walking Dead“ einen Namen machen. 
 
Für Netflix kein Problem, denn der Anbieter behandelt „Better Call Saul“ zumindest für den deutschen Markt wie eine Eigenproduktion und bewirbt das Format demnach auch als „Netflix Orignal“. „In Deutschland ist Netflix der erste beziehungsweise Originalkanal, auf dem man ‚Better Call Saul‘ schauen kann. Deswegen ist es für Netflix eine Originalserie in Deutschland“, erklärte der VoD-Anbieter auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN.
 
An sich kein schlechter Schachzug, denn zumindest der informierte Serienfan erkennt auf diese Weise sofort, dass die Episoden vorerst nur bei Netflix zu sehen sind. Für die komplizierte Rechtevergabe bei TV-Produktionen, die oftmals für jedes Land neu verhandelt wird, kann Netflix zudem reichlich wenig. Immerhin muss der Anbieter in Deutschland auch hinnehmen, dass Sky seine Eigenproduktion „House of Cards“ zeitlich exklusiv ausstrahlt, eben weil sich der Pay-TV-Anbieter frühzeitig die Erstverwertungsrechte gesichert hatte. Saul Goodman, davon darf man wohl ausgehen, würde Netflix für dessen Kunstgriff vermutlich trotzdem verklagen – eben weil er Saul Goodman ist. [ps]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

21 Kommentare im Forum

  1. Netflix macht sich doch ohnehin gerade lächerlich mit dem Hypen der Serien, die eh nur ein kleiner Teil in Deutschland überhaupt sehen mag.
  2. AW: Saul Goodman würde Netflix verklagen Gibt es echt Studien aus denen hervor geht, wie viele Deutsche BCS sehen mögen? Ich bin beeindruckt. Mir gefällt die Serie übrigens ganz gut.
  3. AW: Saul Goodman würde Netflix verklagen Hypen? Das ist ganz einfach Werbung, und wer macht das nicht ?
Alle Kommentare 21 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum