Save.tv setzt sich in Online-Rekorder-Streit gegen RTL durch

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Das Oberlandesgericht Dresden hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Fall Save.tv gegen RTL bestätigt. Die Richter gelangten zu dem Schluss, dass das Aufzeichnen von Fernsehinhalten mit Hilfe des Online-Videorekorderdienstes als zulässige Privatkopie einzuordnen ist.

Nach jahrelangem Rechtsstreit habeder Anbieter damit den Rechtsstreit gegen die Privatsendergruppe für sich entschieden, verlieh Save.tv in einer am Mittwochabend verbreiteten Mitteilung seiner Zufriedenheit Ausdruck. Das OLG bestätigte letztendlich die Entscheidung des BGH, dass beim Einsatz einesOnline-Videorekorders zum privaten Gebrauch rechtlich zulässige Privatkopien angefertigt würden. Nach erfolgreicher Revision hatte der Bundesgerichtshofzunächst zur endgültigen Entscheidung an das OLG Dresden zurückverwiesen (DIGITALFERNSEHEN berichtete).

Ein vom BGH bestellter unabhängiger Sachverständiger habe nachweislich darlegen können, dass es generell keinen Unterschied zwischen der Aufnahmefunktion eines herkömmlichen Videorekorders und seinem digitalen Gegenstück gebe, so der BGH in seiner Entscheidung vom 22. April 2009. Das virtuelle Pendant unterscheide sich auch in der Funktionsweise nicht von klassischen Rekordern. Der Benutzer müsse immer noch festlegen, welche Sendung oder welchen Film er gerne aufnehmen möchte. Die Benutzerfreundlichkeit und der Speicherort seien kein Unterscheidungsmerkmal bei der Frage, ob es sich um eine Privatkopie handle.

Mit der jetzigen Entscheidung sei eine Rechtsicherheit für innovative Technologien geschaffen worden, die Save.tv zugrunde liegen, konstatierte der Anbieter. Alle Punkte des Rechtsstreites sind jedoch noch nicht geklärt. Derzeit ist noch fraglich, ob Save.tv über die notwendigen Rechte zur Weitersendung von Fernsehsendungen besitzt. Eine juristische Entscheidung gegen den Rekorderdienst könnte den jetzt erzielten Triumph letztlich zunichte machen.

Save.tv gab sich in dieser Hinsicht jedoch siegessicher. Man habe die Rechte bereits durch Hinterlegung erworben, hieß es. „Wir freuen uns, dass das OLG Dresden diesen zentralen Punkt bestätigt hat. Es ist überfällig, dass diese unnötig langwierige Auseinandersetzung beendet wird“, kommentierte Save.tv-Geschäftsführer Thomas Kutsch das aktuelle Urteil. Er verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass bei den von Rechtsexperten unterschiedlich interpretierten Weitersendungsrechten im nächsten Schritt ebenfalls zugunsten von Save.tv entschieden werde. [mho]

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18 Kommentare im Forum

  1. AW: Save.tv setzt sich in Online-Rekorder-Streit gegen RTL durch Völlig korrekt, gibt ja doch noch gute Richter^^
  2. AW: Save.tv setzt sich in Online-Rekorder-Streit gegen RTL durch Aus gleichem Grund sollte man jetzt noch einen Kopierschutz beim Senden verbieten. (zumindest was nicht VOD oder PPV Inhalte angeht)
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