Schweiz zieht Antennenfernsehen den Stecker

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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DVB-T adé – die Schweiz stellt den Betrieb des terrestrischen Antennenfernsehens ein und empfiehlt Satellitenempfang als Alternative.

Spätestens Ende 2019 wird es kein DVB-T mehr in der Schweiz geben. Grund dafür ist, dass das dortige Bundesamt für Kommunikation beim öffentlichen Medienhaus SRG SSR den Rotstift ansetzt. Die neueste Konzession des Amtes enthielt den Ausdrücklichen Auftrag den Betrieb des in der Schweiz wenig verbreiteten terrestrischen Antennenfernsehens „abzuschalten“.

Eine Sprecherin des öffentlichen Rundfunks bestätigte die Pläne hierzulande zuerst gegenüber „golem.de“.

Die Diskrepanz zwischen Aufwand und Ertrag sei bei DVB-T zu groß, wie es in dem Bericht weiter heißt. In der Schweiz nutzen nicht einmal mehr 2 Prozent das Antennenfernsehen, hierfür seien jedoch mehr als 200 Sendeanlagen in Betrieb. Da in manchen Haushalten mehrere Empfangswege genutzt werden, wären von der Abschaltung wohl nur 64.000 Haushalte betroffen.

Die SRG empfiehlt diesen Nutzern einen Umstieg auf Satellitenempfang. Seine Randexistenz unter den Empfangswegen hat DVB-T wahrscheinlich hauptsächlich der hohen Verkabelungsquote von knapp 80 Prozent zu verdanken.

Nun wird dieses Nischendasein bald zu Ende gehen. [bey]

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38 Kommentare im Forum

  1. Bevor hier in kürze die Freenet und HD+ Hasser gleiches für Deutschland fordern mein Tipp: Bitte lest euch vorher den Artikel durch, bevor ihr hier mit der Säge die hiesigen Sendmasten gehen wollt. Der entscheidende Unterschied zu Deutschland ist, dass in der Schweiz nur rd 64.000 Menschen terrestrisch ihr TV schauen.
  2. Meine Schwester war im Oktober 2014 bei den Verhandlungen der verschiedenen Landesmedienanstalten zur Einführung von DVB-T in Berlin dabei. Und da war es so, dass sehr viele Vertreter der Länder den terrestrischen Empfang am Liebsten auch komplett getrichen hätten - mit einer ähnlichen Argumentation (Kosten, fehlende Relevanz durch Kabel und Sat, fehlendes Interesse damals bei den Privatsendern). Das wurde von der Bundesregierung verhindert.
  3. Auf Grund der verfassungsrechtlichen Pflicht zur medialen Grundversorgung kann vermutlich noch nicht gänzlich auf die terrestrische Übertragung verzichtet werden; vor so einem Hintergrund wäre eine Intervention seitens des Bundes pro DVB-T nicht wirklich verwunderlich.
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