Schweizer Fernsehen darf mehr Werbung senden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Schweizer müssen sich ab dem nächsten Jahr auf mehr TV-Werbung einstellen. Der Bundesrat lockerte die Richtlinien, um den Radio- und TV-Sendern höhere Werbeeinnahmen zu ermöglichen.

Die Lockerung der Werberegeln und die Umstellung auf nur noch eine jährliche Rundfunkgebühren-Rechnung für die Schweizer soll dem Radio- und TV-Anbieter die verweigerte Gebührenerhöhung ausgleichen. Wie bisher schon dürfen Nachrichten und Sendungen über das politische Zeitgeschehen nur mit Werbung unterbrochen werden, wenn die Sendungen länger als 90 Minuten dauern. In allen anderen Sendungen ausserhalb der Hauptsendezeit ist neuerdings jede halbe Stunde Werbung zulässig.

Während der Hauptsendezeit von 18 bis 23 Uhr ist wie bisher eine Werbepause alle 90 Minuten erlaubt. Die Maximalwerbezeit der SRG erhöhte der Bundesrat von acht auf 15 Prozent. Die Regelung trage dem „Service public Rechnung“, teilte der Bundesrat mit. Das Fernsehprogramm von SRG SSR soll danach besonders zur Hauptsendezeit weniger kommerziell ausgerichtet sein als die Angebote der Privaten. Für Private waren die Werbebestimmungen bereits gelockert worden.

Zudem beschloss der Bundesrat, dass die Rundfunkgebührenstelle Billag ihre Rechnungen ab nächstes Jahr nicht mehr vierteljährlich sondern nur noch einmal pro Jahr verschickt. Das soll Einsparungen von neun bis zehn Millionen Franken durch verminderte Druck-, Versand- und Einzahlungskosten bringen. Wer weiterhin eine vierteljährliche Rechnung wünscht, muss dafür jedes Mal zwei Franken bezahlen. Die Ausdehnung der Werbezeit bei der SRG SSR und die jährliche Gebührenrechnung der Billag waren mitentscheidend, dass der Bundesrat im Juni eine Gebührenerhöhung ablehnte, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilt.

Im weiteren erlaubte der Bundesrat in seiner Sitzung am Mittwoch die digitale Verbreitung aller analog verbreiteten UKW-Programme auch über das jeweils erlaubte Versorgungsgebiet hinaus. Bisher war dies den Lokalsendern verwehrt. Die Öffnung war für den Aufbau der digitalen Übertragungstechnologien besonders in der Romandie nötig. Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen ins Haus sind jetzt von der Rundfunkgebühr befreit. Der Bundesrat passte die Radio- und Fernsehverordnung an die revidierte Krankenpflege-Verordnung an. [mw]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Schweizer Fernsehen darf mehr Werbung senden Es hätte schlimmer kommen können. Wichtig ist dies hier: und das hier: Allerdings befürchte ich, dass dadurch z.B. die Formel-1 Übertragungen in Bezug auf Werbung genauso unzumutbar werden wie bei RTL ... Aber wenigstens muss ich Waßer, Ebel & Co nicht ertragen.
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