Sex bringt Einschaltquote

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Leipzig – Im deutschen Fernsehen ist das Zeigen von Sex und Gewalt unter bestimmten Bedingungen ab 22 Uhr zulässig.

Dennoch hat die Kommission für Jugendschutz der Medienanstalten gut zu tun: Seit 2003 wurden allein bei den Privatsendern 49 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Außerdem stellten die Privatsender im selben Zeitraum auch noch 81 Ausnahmeanträge, um eine frühere Sendezeit als erlaubt zu erwirken. Dennoch ist zu erkennen, dass der Anteil von Erotik im Vergleich zu den wilden Anfangsjahren der Privaten zurückgegangen ist.

Welche Begründungen finden deutsche Privatsender, wenn es um die Rechtfertigung der Ausstrahlung von Sex und Gewalt im Free-TV geht? Und warum nutzen die Privaten kaum die Möglichkeit, Mediendienste zu gründen, bei denen sogar Vollerotik gesendet werden darf? Mediendienste könnte man diesbezüglich als Nische bezeichnen, die der Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern zulässt. Mehr zum Thema erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [mg]

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