Sky: Kartellamts-Beschwerde droht zu scheitern

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Anfang 2016 hatte das Bundeskartellamt ein Alleinerwerbsverbot für die TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga erlassen, was besonders Sky sauer aufstieß. Die vom Pay-TV-Anbieter angestrengte Beschwerde droht allerdings zu scheitern.

Die Vergabe der TV-Rechte an der Fußball-Bundesliga ab 2017 war für die Fernseh- und Medienunternehmen das große Thema 2016. Bereits im Vorfeld der Vergabe sorgte das vom Bundeskartellamt nach Gesprächen mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL) eingeführte Alleinerwerbsverbot für Aufsehen, welche für einen größeren Wettbewerb und damit auch für mehr Geld für die Bundesliga sorgen sollte. Dem vorher alleinigen Rechteinhaber Sky war diese Entscheidung allerdings ein Dorn im Auge, weshalb der Pay-TV-Anbieter gerichtlich gegen das Alleinerwerbsverbot vorgeht. Die vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingereichte Beschwerde droht laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ (FAZ) allerdings zu scheitern.

So soll der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats am OLG, Jürgen Kühnen, in der mündlichen Verhandlung der Sky-Vertretung mit den Worten „Wir sehen alles anders als Sie“ wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt haben. Auch soll das Kartellamt ermutigt worden sein, den Wettbewerb bei der nächsten Ausschreibung noch weiter zu öffnen.
 
Bei der Vergabe im Juni 2016 konnte sich Sky nicht wie bisher alle Pakete sichern, sondern muss insgesamt 40 Spiele an Eurosport abtreten, darunter die Freitagabend-, Sonntagmittag- und die neu eingeführten Montagsspiele. Dabei kam das umstrittene Alleinerwerbsverbot, welches eine abgeschwächte Variante der britischen „No Single Buyer Rule“, im Vergabeverfahren gar nicht zur Anwendung. Gegriffen hätte dieses nur, wenn ein Anbieter sich alle Pakete hätte sichern können, dann wäre ein zusätzliches „OTT-Paket“ in Kraft getreten, welches drei Live-Spiele pro Wochenende exklusiv an einen Web-TV- oder Mobile-Anbieter vergeben hätte.
 
Mit seiner Beschwerde wollte Sky eigenen Angaben zufolge Rechtssicherheit für die Zukunft erreichen, der Vorsitzende Richter Kühnen vermutet allerdings laut „FAZ“ den Wunsch des Pay-TV-Anbieters nach Einschränkung des Wettbewerbs. Über eine mögliche Revision habe der Sender noch nicht entschieden, die Entscheidung über die Beschwerde soll am 24. Mai fallen. [buhl]

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6 Kommentare im Forum

  1. Apropos Beschwerde, gibts was neues zu den Freitagsspielen? Haben sich Eiurosport und Sky hier irgendwie geeinigt? Ist ja nicht mehr so weit.
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