„Spiegel“ mit neuen Schleichwerbe-Details bei „Wetten, dass..?“

0
38
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Führende Medienrechtsexperten haben einem Medienbericht zufolge der ZDF-Darstellung widersprochen, dass bei „Wetten, dass..?“- Gewinnspielen werbende Formulierungen erlaubt sind.

Im Zusammenhang mit den vom Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ erhobenen Vorwürfen gegen die Gottschalk-Firma Dolce Media und die ZDF-Show hatten die Hausjuristen des Mainzer Senders argumentiert, bei Gewinnspielen dürfe der Gewinn – etwa ein Auto des Kooperationspartners Audi – mit lobenden Worten angepriesen werden. Dies sei „nach Gesetz und Rechtsprechung“ zulässig.
 
Doch die angeblich einschlägigen Urteile, auf die das ZDF verwies, sind allesamt Urteile, die sich auf Zeitungen und Zeitschriften beziehen – Printprodukte, für die der Rundfunkstaatsvertrag mit seinem scharfen Regelwerk in puncto Schleichwerbung nicht gilt. Für das ZDF aber ist er verbindlich.

Weder Gottschalk noch sein Nachfolger Markus Lanz durften dem Bericht zufolge den Preis mit Worten wie „wunderbar“ oder „sehr angenehm“ hochjubeln. Genau das aber hatte Markus Lanz noch im Dezember 2012 getan, als er den Gewinn für den Wettkönig, einen Audi A3, so beschrieb: „Sehr unaufdringlich, aber sehr effizient und sehr angenehm.“
 
„Die Auffassung des ZDF ist rechtlich nicht haltbar“, urteilt der Münchner Werberechtsexperte Gero Himmelsbach, Mitherausgeber des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz. Der Leipziger Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart, Direktor des Leipziger Instituts für Rundfunkrecht, sagt: „Schon die wiederholte Nennung des Namens ist fragwürdig. Eine lobende Herausstellung des Produkts ist auf keinen Fall zulässig.“
 
Laut Himmelsbach verstößt das ZDF sogar gegen seine eigene Werberichtlinie. Dort heißt es: „Jeder über die Information über den Gewinn und/oder seinen Spender hinausgehende Werbeeffekt ist zu vermeiden.“ Dass Werbung „in Kauf zu nehmen sei“, wie das ZDF behaupte, davon stehe in der Richtlinie kein Wort.
 
ZDF-Fernsehrat Franz Josef Jung (CDU) fordert deshalb Konsequenzen: „Bei derartigen Gewinnspielen“, so der Ex-Verteidigungsminister, „handelt es sich indirekt immer um Werbung. Deshalb sollten diese Gewinnspiele künftig komplett entfallen.“
 
Überdies ist die von ZDF-Intendant Thomas Bellut in der vergangenen Woche aufgestellte Behauptung – nichts von dem, was Dolce Media Konzernen wie DaimlerChrysler oder Audi vertraglich zugesichert hätte, sei in der Sendung umgesetzt worden – offenbar falsch. In mindestens drei Sendungen präsentiert Thomas Gottschalk die Mercedes A-Klasse genau so, wie es die Regieanweisungen im Dolce Media-Vertrag mit DaimlerChrysler vorschreiben: „Herr Gottschalk wird sich mit dem Gast so am Fahrzeug positionieren, dass der Wagen nicht verdeckt wird.“ Auch vertraglich zugesicherte Vorfahrtsituationen und Einsätze bei Außenwetten von Luxuslimousinen der Stuttgarter Autobauer hat es gegeben.
 
Etwa 2005 als Gottschalk eine verlorene Außenwette einlöste und ein Ehepaar mit einem Maybach aus dem Hause Daimler zur Wahl kutschierte – oder 2003 als die Hollywood-Stars Tom Hanks, Leonardo DiCaprio und Steven Spielberg in Böblingen mit einem Maybach vorfuhren und von Gottschalk mit den Worten begrüßt wurden: „Willkommen im alten Europa. Wäret ihr jetzt im neuen Europa, dann würden sie jetzt direkt vor der Tür den Maybach auseinander schrauben.“
 
Im Daimler-Vertrag findet sich zudem ein Hinweis, dass Thomas Gottschalk in die Vertragsvereinbarungen der Dolce Media mit Konzernen eingebunden gewesen sein könnte: „Alle Leistungen sind, soweit sie die ZDF-Sendungen und/oder die Mitwirkung von Herrn Thomas Gottschalk betreffen, zwischen den Parteien und Herrn Thomas Gottschalk gemäß Anlage 1 einvernehmlich festzulegen.“[fp]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum