Strafzahlung für Premiere Österreich

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wegen einem Verstoß gegen das Fernseh-Exklusivrechtegesetz – Premiere hatte dem ORF an drei Sonntagen im Jahr 2004 kein Übertragungssignal von Fußball-Bundesliga-Spielen geliefert – muss der Abosender Strafe zahlen.

108 000 Euro Strafe zuzüglich der Gerichtskosten muss Premiere zahlen. Das entschied der Bundeskommuni-kationssenat (BKS) in einem Verfahren.
 
Das Verfahren drehte sich um die Fußball-Kurzberichterstattung. Der Senat hatte im September 2004 dem ORF 90 Sekunden Kurzberichterstattung pro Spieltag über ein Signal vom Ü-Wagen zugesprochen. Von den Sonntags-Spielen am 26. September 2004 aber erhielt der ORF keine Bilder; am 3. Oktober und am 7. November gab es zwar Material, allerdings erst gegen 19.00 Uhr und auf Videokassette. Laut Premiere-Chef Georg Kofler verwendete der ORF die TV-Signale „missbräuchlich“, daher habe Premiere diese Maßnahme per Videokassette als „Notwehr“ ergriffen. Der BKS hatte festgehalten, dass die Kurzberichterstattung „nachrichtlich“ zu geschehen habe, der ORF habe sich daran nicht gehalten, indem er die Bilder in „Sport am Sonntag“ eingebunden habe.

Der Senat allerdings sah keine Notwehr im Sinne einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz und hatte „erhebliche Zweifel“, ob es tatsächlich eine Weisung gab. Der BKS sah in diesem Fall einen Gesetzesverstoß. Als erschwerend wurde „die Wiederholung der strafbaren Handlung an drei Tagen“ gesehen, als mildernd wurde anerkannt dass es an zwei Tagen zumindest Video-Bilder gab und zudem „die Rechtsfrage neuartig war“ und die Vorfälle vor dem Hintergrund eines Rechtsstreits stattfanden.
 
Premiere hat gegen diesen Senatsbescheid Berufung eingelegt, bis zur abschließenden Entscheidung kann der Bescheid daher nicht vollstreckt werden. [mg]

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