Streit um Regionalfenster: Sat.1 verliert erneut vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 muss auch weiterhin das Regionalfenster von TV Illa produzieren lassen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt, das zudem die Pflicht zur Ausstrahlung eines regionalen Programms als nicht verfassungswidrig einstufte.

Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Kassel im Dezember 2015 bestätigte auch das VG Neustadt die Rechtmäßigkeit der Verlängerung des Regionalprogrammes TV Illa bei Sat.1 durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz. Diese hatte den Vertrag im Mai 2015 auf Antrag der Produktionsgesellschaft TV Illa GmbH um zehn Jahre verlängert, Sat.1 dagegen geklagt.

Vor allem die Frage der Finanzierung des Regionalprogramms „17.30 Sat.1 Live“, die laut Rundfunkstaatsvertrag durch den Privatsender gesichert werden muss, sieht Sat.1 kritisch. So hätte die Zulassung, die nur nach einem Ausschreibungsverfahren verlängert hätte werden dürfen, dem Sender eine unzulässige Sonderabgabe auferlegt. Grund sei hierfür die Dienstleistungsvereinbarung, die jedoch bereits seit 1997 gilt, deren hohe Sätze auch im neuen Vertrag fortgesetzt würden, was andere Veranstalter nicht betreffe. Daher sahen Sat.1 und auch die Konzern-Mutter ProSiebenSat.1 auch die gesetzliche Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags als verfassungswidrig an.
 
Dieser Argumentation folgten die Richter des VG Neustadt jedoch nicht. Ein Ausschreibungsverfahren sei laut Rundfunkstaatsvertrag nicht vorgesehen, zudem die Vorschriften für die Vergabe von bundesweiten Drittsendezeiten nicht auf regionale Programme anwendbar seien. Auch sei die Vorschrift zur Finanzierung des Regionalfensters nicht verfassungswidrig, auch ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sei nicht erkennbar. [buhl]

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2 Kommentare im Forum

  1. Ich kann SAT.1 schon irgendwie verstehen. Man wird einerseits zur Ausstrahlung von Regionalsendungen verpflichtet, darf aber andererseits keine regionale Werbung senden.
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