Neben der Bundesliga wollen viele Fußball-Fans auch Bilder von den Amateuren sehen. Doch um die Rechte streiten sich in Bayern Zeitungsverlage und der Fußball-Verband (BFV).
Im Streit um die Videoberichterstattung vom Amateurfußball hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) einen Erfolg erzielt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts München I am Freitag erklärte, wurde am Donnerstag eine Klage mehrerer Zeitungsverlage abgewiesen. Damit bestätigten die Richter im Hauptsacheverfahren die Rechtsposition des BFV.
Die Zeitungen, die auch mit Bewegtbildern von Spielen der Amateurligen berichten wollen, wehren sich gegen die Akkreditierungsbestimmungen. Demnach werden Kamerateams nur zugelassen, wenn sie Lizenzgebühren an den BFV zahlen oder ihr Material kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv zur Verfügung stellen. Die Gebühren betragen zwischen 250 Euro (Landesliga) und 1000 Euro (Regionalliga) pro Spiel.
„Wir handeln entgegen anderslautender Behauptungen nur im Auftrag und Interesse unserer Vereine“, versicherte BFV-Präsident Rainer Koch. „Nicht nur die drei Bundesligen, sondern auch der Amateur-Spitzenfußball hat einen Wert und der steht den Vereinen zu. Mögliche Gelder schüttet der BFV gemäß seinen Regularien zu 90 Prozent wieder an die Clubs aus.“
Der Rechtsanwalt der Verlage, Johannes Weberling, kündigte an, in Berufung zu gehen. „Ich denke, dass vor dem Oberlandesgericht neue Argumente eine Rolle spielen werden“, sagte der Chefredakteur der „Mittelbayerischen Zeitung“, Manfred Sauerer.
Die Verlage werfen dem BFV vor, seine Monopolstellung auszunutzen und die Gemeinnützigkeit zu missachten. Neben dem kartellrechtlichen Verfahren wird der Fall auch urheberrechtlich überprüft. Das Landgericht München I hatte schon im Juni 2015 eine einstweilige Verfügung gegen den Verband aufgehoben. [dpa/fs]
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