Streit zwischen Öffentlich Rechtlichen und Verlegern beendet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und Verlegern dauerte viele Jahre. Im Kern ging es um die Frage, in welchem Umfang ARD und ZDF im Internet Texte veröffentlichen dürfen. Nun ist er entschieden.

Für einen jahrelangen Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern ist eine Lösung gefunden. Die Online-Angebote von ARD und ZDF sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk vor, auf den sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin geeinigt haben.

Die öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet sollen sich somit deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden. Die Verleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebot der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Apps und auf ihren Webseiten sei zu umfangreich und wettbewerbsverzerrend.
 
In Zweifelsfällen soll künftig eine gemeinsame Schlichtungsstelle der Rundfunkanstalten und Verlage entscheiden, hieß es weiter. Außerdem beschlossen die Ministerpräsidenten, die Sieben-Tage-Regel bei den Mediatheken aufzugeben.
 
Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen können damit länger als bisher abgerufen werden. Damit soll einem veränderten Fernsehverhalten Rechnung getragen werden. Zuschauer können Sendungen künftig einfacher als bisher unabhängig vom Ausstrahlungszeitpunkt ansehen und zum Beispiel auch mehrere Folgen einer Serie hintereinander. Die Forderung nach einer Abschaffung der Sieben-Tage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF.

[dpa]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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