Studie: Rundfunkgebühr auch für LMAs

0
52
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Über die notwendige Finanzausstattung der Landesmedienanstalten (LMA) wurde jetzt eine neue Studie vorgelegt.

Der Münchner Medienrechtsexperte Prof. Dr. Johannes Kreile hat für die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) überprüft, ob die Finanzausstattung der Landesmedienanstalten, vor allem der Kleineren wie der LMS, den durch die jeweiligen gesetzlichen Aufgaben vorgegebenen Verpflichtungen Rechnung trägt.
 
„Die stetige Entwicklung und Ausweitung der Aufgabenzuweisung an die Landesmedienanstalten auf der Grundlage des § 40 RStV und der landesrechtlichen Vorgaben bedingen eine funktions- und bedarfsgerechte Finanzierung der Landesmedienanstalten als Bestandteil einer positiven verfassungsmäßigen Rundfunkordnung.“ Zu diesem Ergebnis kommt das von Kreile, welches er jetzt in Berlin zusammen mit dem Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) vorgestellt hat.
 
LMS Direktor Dr. Gerd Bauer betonte bei der Präsentation der Ergebnisse der Studie, das Gutachten solle – angesichts der jetzt anstehenden Entscheidungen über die Erhöhung der Rundfunkgebühren – einen Beitrag zur Versachlichung und zur sachgerechten Entscheidungsfindung bei der Diskussion um die Beteiligung der Landesmedienanstalten an dieser Erhöhung leisten. Dazu werde u.a. im Gutachten herausgearbeitet, dass es falsch ist, pauschal zu behaupten, „die Landesmedienanstalten haben zu viel Geld“.
Bauer:“Bei dieser Behauptung wird weder hinsichtlich der von Land zu Land unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben oder zusätzlichen Pflicht-Abgaben, wie z.B. für Filmförderung, noch mit Blick auf Unterschiede zwischen großen und kleinen Anstalten differenziert.“
 
Gutachter Prof. Kreile arbeitet in der Studie diese Unterschiede heraus und belegt anhand der Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben für die Landesmedienanstalten in den vergangenen 20 Jahren, dass die Aufgaben in wesentlich höherem Maße gestiegen sind und weiter steigen (Digitalisierung, Jugendmedienschutz, Internet) als die Einnahmen, was insbesondere zu einer Schieflage bei der Finanzausstattung der kleineren Anstalten geführt hat.
 
Im Ergebnis folgert der Medienrechtsexperte: „Aus dem bedenklichen Status Quo derFinanzausstattung der- insbesondere kleineren- Landesmedienanstalten sowie der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine Forderung nach Teilhabe am vermehrten Gebührenaufkommen sowie nach einer Erhöhung des Sockelbetrages und dessen Dynamisierung abzuleiten.“[fp]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Kommentare im Forum

Die Kommentarfunktion ist noch nicht aktiviert