Studie zeigt: Freiheit im Internet ist gefährdet

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Alles, was wir wissen wollen, worüber wir uns auch immer informieren wollen – der schnellste und effektivste weg, um Wissenslücken zu stopfen, führt heutzutage zweifelsohne über Google oder diverse Nachrichtenportale. Wie eine Studie jedoch Zeigt, ist die freie Informationsverbreitung über das www vielleicht bald gar nicht mehr so selbstverständlich.

Immer mehr Regierungen wollen den Fluss der Informationen im Internet regulieren oder einschränken. Dies ist das Ergebnis der Studie „Freedom on the Net 2014“, die am Donnerstag von der US-Nichtregierungsorganisation Freedom House in Washington veröffentlicht wurde. Besonders in Russland, der Türkei, der Ukraine und in Angola beobachtete die Organisation stärkere Einschränkungen als in den Jahren zuvor.

Von 65 untersuchten Ländern verschärften sich der Studie zufolge in 36 die staatlichen Zensurbemühungen. In Russland habe die Regierung seit der erneuten Präsidentschaft von Wladimir Putin im Jahr 2012 mehrere Gesetze in Kraft gesetzt, um Online-Inhalte Medien der Opposition zu blockieren. In der Türkei seien darüber hinaus auch die Dienste Youtube und Twitter monatelang gesperrt gewesen.
 
In einem Ländervergleich kam Island als das Land mit den geringsten Einschränkungen bei der Internet-Nutzung vor Estland und Kanada auf Platz eins. Auf den Plätzen vier bis sechs landeten Australien, Deutschland und die USA. Die härtesten Einschnitte bei der Internet-Nutzung gibt es demnach in Iran, Syrien, China, Kuba und Äthiopien. Für die Rangliste wurden Aspekte wie Hürden für den Zugang zum Internet, inhaltliche Einschränkungen und Verletzung von Nutzer-Rechten bewertet.
 
Für Deutschland konnten die Berichterstatter Henning Lahmann und undPhilipp Otto vom Berliner Think Tank iRights.Lab für den Zeitraum 2013bis 2014 keine staatlichen Zensurmaßnahmen im Netz feststellen. Es gebeauch kein signifikantes Filtern von Text-Mitteilungen und E-Mails. FürPunkte-Abzug in dem Freiheitsranking sorgte unter anderem der Streitzwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und Google, wegen dem vieleYouTube-Videos jahrelang gesperrt waren.
 
Auch die rechtlichen Einschränkungen der automatischen Wortvorschläge bei Internet-Suchmaschinenin Deutschland wurde negativ bewertet. Der Bundesgerichtshof (BGH)hatte dann im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auchrein technisch erzeugte Vorschläge in der Google-SuchmaskePersönlichkeitsrechte verletzen können. Der Report verweist weiterhinauf die Überwachsungsaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA, die einensignifikanten Einfluss auf die Diskussion um Datenschutz und freieMeinungsäußerung im Netz gehabt hätten.
 
Infos: Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse von „Freedom on the Net 2014“ finden sie hier. Zum kompletten Report geht’s hier. [dpa/kh]

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