Syrischer Flüchtling vs. Facebook: Gericht vertagt Entscheidung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Wegen eines Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, das neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert und auf Facebook verbreitet wurde, zog ein syrischer Flüchtling gegen das soziale Netzwerk vor Gericht. Eine Entscheidung blieb allerdings vorerst aus.

Eine Entscheidung in dem mit viel Medieninteresse bedachten Prozess zwischen einem syrischen Flüchtling und Facebook blieb zwar aus – aber zwischen den Anwälten der beiden Seiten ging es hoch her. Eine „Wundermaschine“ bräuchte es, um wie vom Kläger gefordert festzustellen, ob auch andere Nutzer eine verunglimpfende Fotomontage mit dem Flüchtling Anas M. hochgeladen hätten, argumentierte Facebook-Anwalt Martin Munz. „Die gibt es noch nicht.“

Das sei „Unsinn“, hielt dem Chan-jo Jun entgegen, der Anwalt des Flüchtlings. „Wer Urheberrechtsverletzungen aus einem Video live ermitteln kann, ist auch in der Lage, ein identisches Bild zu erkennen.“ Jun bezog sich damit auf Facebooks Maßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße.
 
Das Würzburger Landgericht vertagte am Montag eine Entscheidung darüber, ob Facebook selbst nach einmal gemeldeten hetzenden Fotomontagen suchen und diese löschen muss. Die Richter wollten abwarten, ob die Parteien vielleicht doch noch einen Vergleich schließen.
 
Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk beantragt, weil Unbekannte ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert und den Anschein erweckt hatten, er sei ein gesuchter Terrorist. Die Posts wurden hundertfach geteilt. Bereits vor Prozessbeginn hatte Facebook die Ursprungsbeiträge in Deutschland gesperrt.
 
Ein Vergleich könnte sein, dass Facebook sich verpflichtet, die verleumdenden Bilder von Anas M. europaweit zu löschen und auch mit allen künftig von ihm gemeldeten Bildern so zu verfahren. Er werde mit seinen Mandanten besprechen, ob man sich darauf einigen könne, sagte Facebook-Anwalt Munz. „Ich halte das für möglich.“ Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidung verkünden.
 
Ziel von Anas M. ist darüber hinaus aber, dass Facebook nach Duplikaten der verleumdenden Fotomontagen suchen muss, auch wenn der Ursprungsbeitrag gemeldet und gelöscht wurde. „Uns geht es darum, dass die Hetze, die Verleumdungen gegen Anas M. aufhören und dabei reicht es nicht aus, dass ein oder zwei Bilder gelöscht werden“, sagte sein Anwalt Jun am Montag.
 
Vorerst bleiben die Fake News, die Anas M. belasten, also zum Teil online. „Das Foto hat mein Leben verändert“, sagte er in Würzburg. In der Schule werde über ihn gelacht, viele Menschen redeten schlecht über ihn. „Facebook macht unsere Welt kaputt, jede Person schreibt etwas und die Leute glauben das.“
 
Fake News in sozialen Netzwerken, also bewusst falsche Nachrichten, die Stimmung in eine bestimmte Richtung erzeugen sollen, verbreiteten sich zuletzt unter anderem im US-Präsidentschaftswahlkampf. Mit der politischen Debatte um Fake News hat der Würzburger Prozess aber nur insofern zu tun, als dass Anas M. durch Fake News verleumdet wurde. Seine Persönlichkeitsrechte in dieser Form zu verletzen, ist aber bereits nach aktueller Rechtslage verboten – online wie offline.
 
„Es ist das Problem, dass der eigentliche Verursacher nicht aufzufinden ist“, sagte der Vorsitzende Richter und bezog sich darauf, dass der eigentliche Verfasser der verleumdenden Fotomontage unbekannt ist. „Und ich erlaube mir die Anmerkung – wenn das möglich wäre, dann wäre mit dem ganzen Zauber hier ja Schluss.“ Ähnlich argumentierte auch ein weiterer Anwalt Facebooks: „Es ist kein Inhalt, den Facebook hergestellt oder auch nur angefasst hat“. Dass Facebook an Anas M. Schmerzensgeld zahlt, sei deshalb ausgeschlossen.

[Bastian Benrath/kw]

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1 Kommentare im Forum

  1. Identische Kopien eines bestimmten Bildes / Posts im Facebook Netzwerk aufzuspüren und zu löschen sollte technisch ja nun wirklich kein großes Problem sein, da brauchts keine Wundermaschine. Bei anderen Sachen sitzt der Löschfinger ja auch sehr locker, da reicht schon ein Bild einer barbusigen Antiken Statue.
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