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  • TKG-Novelle: VPRT begrüßt Zusammenarbeit von Bund und Ländern

10.02.2012, 12:49 Uhr, rh

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat die Entscheidung im Vermittlungsverfahren zur Novelle des Telekommunikatonsgesetzes für mehr Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Frequenzvergabe begrüßt. Der Kompromiss sei ein "wichtiger Erfolg für das Privatradio".


Mit dem Kompromiss sei der Weg des Privatradios zu "mehr Investitionssicherheit, Wertschöpfung und Programmvielfalt" geebnet, erklärte der Verband in einer Mitteilung vom Freitag. Der Vermittlungsausschuss habe zudem dafür gesorgt, dass der Wettbewerb um Frequenzen nicht durch erhöhte Frequenzgebühren erschwert werde. Wie der Verband betonte habe er zudem dazu beitragen können, die UKW-Abschaltung und "unsinnige Frequenzwiderrufe mit erheblichen Kostenrisiken" zu verhindern.
 
Des Weiteren begrüßte der VPRT die stärkere Einbeziehung der Länder bei frequenzpolitischen Entscheidungen. Allerdings seien die Mitwirkungsrechte im Interesse des Rundfunks nicht ausreichend im Gesetz verankert. "Wir hätten uns ein umfassenderes Einvernehmen der Länder sowie eine gesetzliche Absicherung der Störungsfreiheit gewünscht", so Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereiches Radio und Audiodienste im VPRT. Daher mahne der Verband, dass die festgehaltenen Grundsätze zur Sicherung der Rundfunkbelange von den Ländern und vom Bund tatsächliche umgesetzt werden.

Am Mittwoch hatten Vertreter des Bundestages und des Bundesrates im Vermittlungsausschuss zur TKG-Novelle beschlossen, bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu intenisivieren. Demnach soll die Bundesregierung die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik in einer Verordnung regeln. Diese soll dann der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Werden bei der Planung zur Frequenznutzung Belange der Länder berührt, müsse sich die Bundesnetzagentur künftig das Einvernehmen der Länderbehörden einholen.
 
Des Weiteren soll eine Änderung der Frequenzgebührenverordnung erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sender kostengünstig den Sendernetzbetreiber wechseln können. Mit dieser Entscheidung soll auch dem Wettbewerb auf die Sprünge geholfen werden. Des Weiteren hatten sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass der Bund eine einvernehmliche Regelung erarbeitet, welche die künftige Vergabe von Rundfunkfrequenzen, vor allem auf Basis einer Versteigerung, und die daraus resultierenden Verteilung der Erlöse gesetzlich regelt
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NFS
NFS · Wasserfall · DF-Forum
Wenn schon das Fernsehen an die Wand gefahren wird, soll wenigstens das Radio gerettet werden? Oder wie?
 
Holladriho
Holladriho · Board Ikone · DF-Forum
Abseits des hier geschriebenen gibt es ja auch noch für Verbraucher direkte für sie wirksame Änderungen. Diese wären in Kürze:
- Kein Internet-Universaldienst, bessere Wechselbedingungen und Call-by-Call-Ansagepflicht
- Warteschleifen dürfen ab 1.3.12 nicht zu Beginn dem Anrufer was kosten (120s Limit gilt dabei). Wobei 1 Jahr noch "kostenpflichtige Wartefelder" erlaubt sind....
- Preisinformationen bei By-Call-Verbindungen
- Verbesserungen bei Umzug und Nummernportierung
- auch Rufnummerportierung während eines bestehenden Handyvertrages möglich
 
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