TV: Medienhüter erwarten künftig mehr Produktplatzierungen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die neuen Regeln zur bezahlten Produktplatzierung im Fernsehen haben sich nach Meinung der deutschen Medienaufsicht bewährt. Im ersten Jahr nach ihrem Inkrafttreten seien die Vorgaben fast reibungslos umgesetzt worden.

Die Kennzeichnungspflicht sei in fast allen Fällen eingehalten und die redaktionelle Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt worden. Außerdem seien, wie vorgeschrieben, ausschließlich Waren und beispielsweise keine Dienstleistungen in Unterhaltungssendungen angepriesen worden. Dies ergab eine am Dienstag in Berlin vorgestellte Studie im Auftrag der Landesmedienanstalten.
 
Die Bestandsaufnahme des Instituts für Medienforschung IMGÖ in Göttingen und Köln habe nach der Auswertung von 5 000 Programmstunden zwischen Herbst 2010 und Frühjahr 2011 ergeben, dass die wirtschaftliche Bedeutung der legalisierten Produktplatzierung noch recht unbedeutend sei, weil es noch „keine flächendeckende Durchdringung“ gebe, wie Projektleiter Helmut Volpers feststellte. Die Landesmedienanstalten erwarten jedoch in den kommenden Jahren ein „Anschwellen“ dieser Werbeform.

„Trotz der Liberalisierung der Gesetze nutzen die Sender diese Form der Erschließung neuer Finanzierungsquellen noch nicht in vollem Umfang“. In der „Vielzahl der gesichteten Sendungen“, so urteilten die Medienwächter, seien vier aufgefallen, in denen Produkte in einer Weise präsentiert wurden, die die Wissenschaftler des IMGÖ als „verkaufsfördernd“ eingestuft hätten, was nicht erlaubt ist, oder in denen die Kennzeichnung der Produktplatzierung gefehlt habe. Die zuständigen Medienanstalten sollen diese Fälle jetzt prüfen und werden möglicherweise Aufsichtsverfahren einleiten. Dazu müssten die betroffenen Sender angehört werden.
 
Seit Inkrafttreten des 13. Rundfunkstaatsvertrags im April 2010 wird erstmals bezahlte Produktplatzierung im deutschen Fernsehen erlaubt. Damit folgte Deutschland einer europäischen „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“. Die Regelung gilt für private wie öffentlich-rechtliche Programme. Erlaubt sind bezahlte Präsentationen in Kino- und Fernsehfilmen, Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung.
 
Nicht erlaubt sind die sogenannten Product Placements in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen, Kindersendungen sowie Übertragungen von Gottesdiensten. [dpa/rh]

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