Tagesschau-App von 2011 durch Gericht verboten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Lange wurde gestritten, nun gibt es ein Urteil: Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 verboten. Wie viel dieses Urteil wert ist, ist indessen strittig, denn die App als solche konnte vom Gericht nicht verboten werden. Beide Partien signalisierten erneute Gesprächsbereitschaft für eine endgültige Lösung.

Damit darf die Tagesschau-App auch weiter angeboten werden. Das Urteil vom Landgericht Köln betreffe lediglich die Version der App vom 15. Juni 2011. Die App letztendlich verbieten, wie es die acht klagenden Verlage gern gesehen hätten, konnte das Gericht mit seinem Urteil am Donnerstag also nicht – die App habe bereits den laut Rundfunkänderungsstaatsvertag von 2009 notwendigen Drei-Stufen-Test durchlaufen und sei dadurch genehmigt worden. Trotzdem konnten die klagenden Verleger einen Teilsieg einfahren, denn im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die öffenlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aktivitäten in den Telemedien auf die für sie vorgesehenen Bereiche beschränken müssten, um keine unlautere Wettbewerbsverzerrung zu verursachen.

Damit entsprach der Richter in der Grundaussage der Position der klagenden Verleger, dass die Tagesschau-App zu viel Textinhalte habe und damit ein gebührenfinanziertes Konkurrenzprodukt zur restlichen Verlagswirtschaft darstelle. Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger freute sich über das Urteil. Die ARD dürfe seiner Meinung nach natürlich eine Tagesschau-App anbieten – diese dürfe aber keine „öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet“ sein.
 
Nach Ansicht von Monika Piel habe das Urteil nur begrenzt Aussagekraft: Die ARD-Vorsitzende betonte, das Urteil sei lediglich für eine alte Version der App geltend. Jedoch sehe sie sich darin bestätigt, dass die Auseinandersetzung nicht juristisch zu lösen sei, sondern im Dialog mit den Zeitungsverlegern geklärt werden müsse. Bereits im Vorfeld hatte Piel Gesprächsbereitschaft für die Zeit nach dem Urteil des Landgerichts Köln angekündigt. Auch Heinen signalisierte nach dem Ende der Verhandlung am Donnerstag die Bereitschaft für neue Gespräche vonseiten der Verleger. Die ARD prüft unterdessen ihre Möglichkeiten auf eine Berufung. [hjv]

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16 Kommentare im Forum

  1. AW: Tagesschau-App von 2011 durch Gericht verboten Ob Tageschau, Spiegel, n24, Bild, steht doch eh überall das gleiche...
  2. AW: Tagesschau-App von 2011 durch Gericht verboten Richtig, es steht überall im Kern das gleiche. Die BILD App kostet aber z.B. N24 und Spiegel bieten nicht unbedingt denselben Umfang wie die tagesschau App.
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