Tempo-Bremse: Medienwächter wollen Ausnahmen verhindern

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die Tempo-Bremse der Telekom sorgt weiter für Kritik. Die Medienanstalten wollen nun verhindern, das einzelne Angebote durch seprarate Verträge von den Volumengrenzen ausgenommen werden und fordern klare Vorgaben, um die Netzneutralität zu sichern.

Hat die Netzneutralität noch eine Zukunft? Und wenn ja: wie sieht diese aus? Diese Frage wird bereits seit Anfang Mai heftigst diskutiert, als die Deutsche Telekom angekündigt hat, Volumenobergrenzen für ihre DSL-Tarife einführen zu wollen. Das entscheidende Detail: Einzelne Dienste wie Entertain, für die extra gezahlt werden muss, sollen von der Tempo-Bremse ausgenommen werden. Während die EU-Kommission in ihrem neuen Entwurf zur Netzneutralität vorsieht, Netzbetreibern freie Hand zu lassen um bestimmte Inhalte bei der Weiterleitung in ihren Netzen zu bevorzugen, wollen die Medienanstalten genau das verhindern.

Dabei sehen die Medienwächter in dem Plan, Ausnahmen von der Volumenbegrenzung für diejenigen Angebote und Dienste vorzusehen, mit denen entsprechende Vereinbarungen gegen Entgelte oder Leistungen geschlossen werden, als klaren „Verstoß gegen die Netzneutralität und den angestrebten diskriminierungsfreien Zugang von Inhalteanbietern“, wie die Medienanstalten am Dienstag bekundeten.
 
Konkret sehen die Medienanstalten bei diesen Ausnahmen drei große Probleme: Zum einen wird durch diese das Ziel verfolgt, dass Endnutzer den priorisierten Dienst eher nutzen als einen, bei dem sie tarifliche Volumengrenzen überschreiten könnten und damit mehr zahlen müssten. Dadurch würden Anreize geschaffen, bestimmte Dienste zu nutzen und andere nicht. Zum anderen sehen die Medienwächter in diesem Konzept der Vorzugsbehandlung einzelner Inhalteanbieter die Motivation, für die Ausnahme aus der Tempo-Bremse extra zu zahlen. Letztlich sehen die Medienanstalten in den Ausnahmen einen Eingriff von Netzbetreibern in den in den Wettbewerb der Inhalteanbieter im Internet.
 
Hinsichtlich des Ziels, ein diskriminierungsfreien Zugang von Inhalteanbietern zu gewährleisten, sei das Vorgehen der Telekom inakzeptabel, wie Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), erklärte. Da keine hinreichende Transparenz für Nutzer zu schaffen sei und Kontrolle der diskriminierungsfreien Behandlung durch die Regulierung an Grenzen stoße, fordern die Medienanstalten klare Vorgabe, die Handlungssicherheit Anbieter und Nutzer schafft. „Netzbetreiber sollten deshalb keine Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen, nach denen deren Angebote aus einer Volumenbegrenzung ausgenommen werden“, so Brautmeier. Diese Vorgaben müssten als Ergänzung der Neutralitätsverordnung des Wirtschaftsministeriums verankert werden. [fm]

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