„The Walking Dead“: Trailer verstößt gegen Jugendschutz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bei einer Programmankündigung für „The Walking Dead“ im Programm von RTL2 sahen die Medienwächter einen Verstoß gegen den Jugendschutz.

Die wandelnden Zombies der Endzeit-Serie unterliegen den strengen Regelungen des Jugendschutzes. Zwar strahlt RTL 2 „The Walking Dead“ gemäß der Richtlinien erst zu später Stunde aus, dennoch stellten die Medienwächter nun in einem Nachrichtenbeitrag einen Verstoß gegen den Jugendschutz fest. Grund war eine Programmankündigung, die der Free-TV-Sender in seiner 20-Uhr-Nachrichtensendung gezeigt hatte und die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nun als unzulässige Programmankündigung einstufte.

So war am 27. Oktober in den „RTL 2 News“, die ab 20 Uhr bei dem Free-TV-Sender laufen, ein Beitrag über eine Zombieschule zu sehen, in der auch die Darsteller der Zombie-Serie „The Walking Dead“ ausgebildet werden. Anstoß nahm die KJM an dem Beitrag, weil darin auch Szenen aus „The Walking Dead“ zu sehen waren, die die Medienwächter aufgrund ihrer FSK-Einstufung ab 16 beziehungsweise 18 Jahre als bedenklich im Sinne des Jugendschutzes betrachtet.
 
Zudem wurde in dem Beitrag unmittelbar auf Sendestart und Inhalt der vierten Staffel der Serie hingewiesen, weswegen die KJM den Nachrichtenbeitrag als Programmankündigung werte. Programmankündigungen, die sich auf Sendungen beziehen, die aus Jugendschutz-Gründen erst nach 23 Uhr ausgestrahlt werden, unterliegen jedoch den gleichen Sendezeitbeschränkungen wie das angekündigte Sendung.

Die für RTL zuständige Landesmedienanstalt LPR Hessen soll nun das Beanstandungsverfahren weiterführen, damit RTL2 derartige Verstöße künftig unterlässt. [kw]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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