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  • Hintergrund • Totalausfälle im Kabel

  • Gutachten belegt starke Störungen

 erstellt am 15.01.2010 von Marc Hankmann

Um die zukünftige Nutzung der Digitalen Dividende wird derzeit hart gestritten. Seitdem sicher ist, dass Frequenzen aus dem oberen UHF-Band für mobile Breitbanddienste genutzt werden sollen, ist allerdings keine Ruhe in die Diskussion gekommen. Im Gegenteil: Ein Gutachten im Auftrag des österreichischen Kabelnetzbetreibers UPC Austria sorgt für Wirbel.

 
 

Das Papier belegt erhebliche Störungen, die von mobilen Breitbanddiensten in  Kabelnetzen hervorgerufen werden. Doch nicht nur wegen dieses Gutachtens fordern einige umfassende Prüfungen  zur frequenztechnischen Verträglichkeit von Rundfunk und mobilem Internet. Derzeit laufen in Deutschland zwar Pilotprojekte mit mobilen Breitbanddiensten, aber keines davon untersucht Auswirkungen auf das Kabel.

Messung in Klagenfurt


Die dem Gutachten zugrunde liegende Untersuchung wurde für die Kanäle 61 bis 69 im Hausverteilnetz der UPC Klagenfurt durchgeführt. Getestet wurde mit Wimax- und UMTS-Signalen, die für das Gutachten nachgebildet und auf das Hausverteilnetz in Klagenfurt sowie die daran angeschlossenen Set-Top-Boxen gestrahlt wurden. Vor dem Messstart wurde sichergestellt, dass sich die Störstrahlung des Hausverteilnetzes innerhalb der in EN 50083-8 festgelegten Parameter befindet.
"Eine Umsetzung des Kabinettsbeschlusses in seiner jetzigen Form würde auch Zukunftsoptionen des digitalen Fernsehens blockieren." Der Vorsitzende des gfu-Aufsichtsrats fordert weitere Untersuchungen
Bild: gfu

Stellvertretend für die Kanäle 61 bis 69 wurde auf dem Kanal 66 mit einer Mittenfrequenz von 834 MHz gemessen. An der TV-Steckdose wurde ein Pegel von 60 dBμV eingestellt. Für analoges Fernsehen ergibt sich damit ein Pegel von 60 dBμV, für digitales TV bei einer 64-QAM-Modulation ein Pegel von 50 dBμV und bei 256 QAM von 54 dBμV. Ferner erfolgte eine Messserie mit drei unterschiedlichen Set-Top-Boxen, die jeweils 1,6 Meter von der strahlenden UMTS- bzw. Wimax-Antenne entfernt aufgebaut wurden. Hier wurde zweimal gemessen, einmal mit geschlossenem und ein anderes Mal mit offenem HF- Ausgang der Receiver. Die typische maximale Strahlleistung eines Mobilfunkgerätes beträgt 250 mW, die für Wimax-Signale liegt bei 100 mW. Da für das obere UHF-Band keine Richtwerte vorliegen, wurden diese Angaben für die Strahlleistung von UMTS und Wimax angenommen.

 
Ohne UMTS-Signal wurde für 64 QAM eine MER von 34,7 dB gemessen. Bei einem UMTS-Signal mit 100 mW sank die MER auf 25 dB. Als Mindestwert für 64 QAM sieht UPC eine MER von 26 dB beim Teilnehmer vor. Für 256 QAM betrug die MER 38,2 dB, die bei 80 mW aber auf 32 dB sank und damit exaktdem Mindestwert für 256 QAM entspricht. Der Signal-Rauschabstand für analoges Fernsehen betrug ohne UMTS- Signal an der Steckdose 48 dB und fiel bei 32 mW auf 45,5 dB ab. Auch hie wird der Minimalwert erreicht.

 
Unter dem Einfluss eines Wimax-Signals sank die MER sowohl für 64 als auch für 256 QAM auf den jeweiligen von UPC festgelegten Mindestwert von 26 bzw. 32 dB. Ebenso sank der SNR von 48,6 auf 45,9 dB und bewegt sich wiederum in der Nähe der UPC-Mindestanforderungen. Die im Gutachten nicht näher beschriebenen Set-Top-Boxen wurden ebenfalls einem UMTS- und Wimax-Signal aus- gesetzt. Bei einer Strahlleistung des UMTS-Signals von 8 mW konnte die dritte Box bei 64 QAM gerade noch einen Ausfall vermeiden.

 
Bei 256 QAM Kabelnetzbetreiber, ZVEI und gfu kritisieren, dass die Auswirkungen von mobilen Breitbanddiensten im UHF-Band auf andere Übertragungswege nicht ausreichend untersucht werden. Da kommt das Gutachten aus Österreich gerade recht Bild: Auerbach Verlag schon mit 4 mW erreicht. Das Wimax-Signal führte bei 64 QAM mit 15,8 mW die erste und dritte Box an die untere Grenze, bei 256 QAM genügten für die dritte Box 5 mW. 

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
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