Trotz Klage: „Tagesschau“-App mit Publikumspreis ausgezeichnet

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Einigen Verlegern mag die App der „Tagesschau“ zwar ein Dorn im Auge sein, bei den Nutzern kommt das Internetangebot aber an. Am Mittwoch wurde die App mit dem Publikumspreis bei den Grimme Online Awards ausgezeichnet.

Die „Tagesschau“-App konnte sich gegen insgesamt 25 mit ihr um den Preis konkurrierenden Netzangebote durchsetzen. Die Nutzer wählten das Online-Angebot auf der Abstimmplattform der „TV Spielfilm“ zu ihrem klaren Favoriten. Das berichtete der für die „Tagesschau“ zuständige Norddeutsche Rundfunk am Mittwochabend.

NDR-Intendant Lutz Marmor sprach dem Publikum seinen Dank für diese Entscheidung aus. „Die Tagesschau App ermöglicht eine komfortable und nutzerfreundliche Wiedergabe der Inhalte von Tagesschau.de.“, bekundete Marmor. Diese Möglichkeit hätten vor allem junge Leute für sich erkannt, immerhin könnten gerade Smartphone-Nutzer „mit wenigen Klicks auf die immer verlässlichen Nachrichten der Tagesschau zugreifen“. Auf diese Weise biete die App eine klare Orientierung in der beständig zunehmenden Informationsflut.

Diese wichtige, gesellschaftliche Funktion der „Tagesschau“ rühmte auch der Erste Chefredakteur von ARD-aktuell, Kai Gniffke: Sie sei „eines der letzten großen Lagerfeuer, um das sich die Gesellschaft täglich versammelt, um abzugleichen, was wichtig ist für die Zukunft unseres Gemeinwesens.“ Im Zeitalter der Digitalisierung sei es daher nur konsequent, dieses Lagerfeuer als App auch in die digitale Welt zu überführen.

Während das Internetangebot das Publikum von sich überzeugt, ist es mehreren deutschen Zeitungsverlagen ein Dorn im Auge. Insgesamt acht Medienhäuser, darunter der Axel Springer Verlag und die WAZ-Gruppe, hatten im vergangenen Jahr gegen die App geklagt, da die angebotenen Inhalte ihrer Meinung nach zu textlastig seien und somit eine gebührenfinanzierte Konkurrenz zu den Online-Angeboten der Printmedien darstellen. Nachdem mehrere Gespräche im Sande verlaufen waren, soll nun am 19. Juli das Kölner Landgericht entscheiden. [fm]

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