Trotz gesunkener Quoten: Sat.1 wird Drittsendezeiten nicht los

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 muss trotz gesunkener Zuschauermarktanteile weiterhin Drittanbietern Sendezeiten in seinem Programm zur Verfügung stellen. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies eine entsprechende Klage des Senders ab, der keine Dirttsendezeiten mehr vergeben möchte. Allerdings konnte Sat.1 zum Ärger der zuständigen Medienanstalt zumindest einen Teilerfolg erzielen.

Sat.1 muss auch weiterhin Programme von Fremdanbietern im Rahmen der Drittsendezeiten auf seinem Kanal ausstrahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt klar gestellt. Die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH hatte vor dem Gericht gegen die Vergabe der Drittsendezeiten durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz mit der Begründung geklagt, dass man wegen der gesunkenen Zuschauermarktanteile nicht mehr zur Ausstrahlung von Sendungen unabhängiger Dritter verpflichtet sei.

Grundsätzlich sind Privatsender laut Rundfunkstaatsvertrag dann verpflichtet, auch Drittanbietern Sendeplätze zur Verfügung zu stellen, wenn der Jahresdurchschnittswert bei den Zuschauermarktanteilen bei mindestens zehn Prozent liegt. Zuletzt lag Sat.1 jedoch regelmäßig darunter. Das Verwaltungsgericht verwies jedoch darauf, dass für die Verpflichtung zur Einräumung von Drittsendezeit die Zuschaueranteile zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zugrunde zu legen seien. Nach diesen hatte Sat.1 die maßgebliche Schwelle überschritten.
 
Einen Teilerfolg konnte Sat.1 jedoch vor Gericht erzielen: Die LMK hatte aufgrund der Zuschauermarktanteile im Juli 2013 festgestellt, dass Sat.1 Drittsendezeiten im Umfang von 180 Minuten wöchentlich zur Verfügung stellen müsse und hatte daraufhin zwei Zulassungen für unabhängige Programmanbieter erteilt, die zusammen diese Drittsendezeit ausfüllen.
 
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun zumindest eine der Zulassungen wieder gekippt. Der Grund: Nach Ansicht der Richter sei es zu Mängeln bei der Ermittlung programmlicher Defizite bei Sat.1 gekommen. Daher wird auf Anordnung des Gerichtes eine der beiden Drittsendezeitlizenzen, bei der es zudem keine Verständigung zwischen Sat.1 und der LMK gegeben hatte, nun aufgehoben. Dieser Drittsendeteil muss nur noch bis zum 30. Juni 2014 von Sat.1 verbreitet werden. Die LMK hat jedoch bereits angekündigt, vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt einzulegen. Es ist also aktuell davon auszugehen, dass der Streit um die Drittsendezeiten bei Sat.1 in eine weitere Runde gehen wird. [ps]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Trotz gesunkener Quoten: Sat.1 wird Drittsendezeiten nicht los Eigentlich müßten doch noch die Marktanteile von Pro sieben und Kabel eins mitangerechnet werden!
  2. AW: Trotz gesunkener Quoten: Sat.1 wird Drittsendezeiten nicht los Das werden sie ja auch. Die Drittsendezeitregelung tritt in Kraft, wenn ein Vollprogramm (oder ein Spartenprogramm mit Schwerpunkt Information) mindestens 10% Marktanteil hat und oder die gesamte Sendegruppe mindestens 20% beim Gesamtpublikum.
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