UK: Medienbehörde schreibt BSkyB keine Monopolstellung zu

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Streit um die Film-Exklusivrechte des britischen Pay-TV-Anbieters BSkyB hat die Medienaufsicht überraschend entschieden, dass das Unternehmen damit keine Monopolstellung einnimmt. Grund: Online-Videotheken wie Lovefilm oder Netflix böten ausreichend Konkurrenz.

Noch im vergangenen August hatte die britische Medienaufsicht erklärt, dass BSkyB mit seinen Exklusivrechten mit den sechs größten Hollywoodstudios, darunter Disney, Warner Bros und Paramount, einen zu großen Einfluss auf die Kontrolle von Broadcasting-Rechten bei Pay-TV-Filmen habe. Nun unternahmen die Wettbewerbshüter eine Kehrtwende und erklärten, dass BSkyB nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, da Video-on-Demand-Anbieter wie Netflix und Lovefilm genügend Konkurrenz darstellten, berichtete der „Guardian“ am Mittwoch.

Für Kunden gebe es nun genügend Auswahl an Filmdiensten und Pay-TV-Angeboten, hieß es von Seiten der Behörde. Dadurch sei Sky Movies im Vergleich zu früheren Zeiten, in denen BSkyB nur mit anderen traditionellen Pay-TV-Plattformen wie Virgin Media konkurrierte, nicht mehr bevorteilt.
 
In einer ersten Reaktion von Virgin hieß es, dass das Unternehmen sich entschieden gegen das Urteil der Medienbehörde ausspreche und bei seiner früheren Meinung bleibe, dass BSkyB aufgrund seiner Exklusivrechte den Wettbewerb behindere. Anbieter wie Netfilx oder Lovefilm hätten daran nichts geändert. Virgin behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.
 
Der Pay-TV-Anbieter BSkyB, der demnächst seinen eigenen VoD-Dienst Now TV starten will, der auch für Nichtkunden offen sein soll, freute sich über die Entscheidung. Der Anbieter hätte sei langem angeführt, dass UK-Zuschauer von einem gesunden Wettbewerb zwischen einer großen Auswahl verschiedener Filmanbieter profitieren würden.
 
Auch wenn das Urteil zugunsten von BSkyB ausgefallen ist, stellte die Medienbehörde fest, dass der Wettbewerb im reinen Pay-TV-Geschäft nicht effektiv genug sei. [rh]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: UK: Medienbehörde schreibt BSkyB keine Monopolstellung zu Gut so. BSkyB hat nun wirklich ein tolles Filmangebot, da wird den Kunden viel geboten. Wenn man diese Rechte nun auf mehrere Anbieter verteilen würde, wäre das nur zum Nachteil des Konsumenten.
  2. AW: UK: Medienbehörde schreibt BSkyB keine Monopolstellung zu Wieder einmal werden Äpfel mit Birnen verglichen! Lovefilm und Netflix sind DVD- und Blu-Ray-Verleiher und besitzen ein Video-on-Demand-Angebot. Sie bieten keine Rundfunkprogramme an. BSkyB hingegen ist ein Pay-TV-Anbieter. Eine (möglicherweise vorhandene) Monopolstellung auf dem TV-Sektor kann ich nicht durch Online-Videoangebote kompensieren. Und umgekehrt. Wenn, dann kann ich immer nur Gleiches mit Gleichem vergleichen. Ich frage mich, wodurch der Sinneswandel der britischen Medienaufsicht bewirkt wurde? Vor nicht einmal einem Jahr las sich deren Einschätzung ganz anders. Wie viel hat Rupi M. dafür gezahlt? Oder gibt es politische Einflussnahme? Wäre nicht das erste Mal?
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