US-Gericht erlaubt Überspringen von Werbung bei Dish-Set-Top-Box

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Satellit, Bild: © twobee - Fotolia.com
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Ein US-Bezirksgericht hat im Rechtsstreit zwischen Dish Network und dem Senderveranstalter Fox zugunsten des Satellitenveranstalters entschieden. Fox hatte ebenso wie CBS und NBC gegen die Dish-Set-Top-Box Hopper DVR geklagt, die das Überspringen der Werbung bei aufgenommenen Sendungen erlaubt.

In den USA ist am Mittwoch ein interessantes Verfahren zu Ende gegangen. Der Pay-TV-Anbieter Fox hatte vor einem kalifornischen Bezirksgericht gegen den Satellitenbetreiber Dish Network geklagt, weil dieser mit seinem Digital Video Recorder Hopper DVR ein Überspringen von Werbung bei aufgenommenen Sendungen ermöglicht hatte. Auch die Programmveranstalter CBS und NBC hatten aus diesem Grund im Mai 2012 gegen Dish Networks geklagt. Wie das Portal „Hollywood Reporter“ am Mittwoch berichtete, musste Fox nun eine Niederlage in dem Prozess einstecken.

Mit dem Hopper DVR soll es über die so genannte Auto-Hopp-Funktion möglich sein, die Werbung bei aufgenommenen Prime-Time-Sendungen am nächsten Tag nach 1.00 Uhr zu überspringen. Das Urteil, dass vom Gericht in dieser Sache gesprochen wurde, kann jedoch nicht als vollständiger Sieg für Dish Network angesehen werden. So entschied das Gericht zwar gegen ein generelles Verbot der Auto-Hopp-Funktion, stellte jedoch fest, dass die Kopien, die Dish mit dem Dienst anfertigen würde, gegen die bestehenden Verträge verstoßen und eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Welche Auswirkungen das Urteil haben wird, ist derzeit noch unklar. Fox hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.  [ps]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: US-Gericht erlaubt Überspringen von Werbung bei Dish-Set-Top-Box Interessant! Ein solches Urteil brauchen wir für HD+ auch
  2. AW: US-Gericht erlaubt Überspringen von Werbung bei Dish-Set-Top-Box Sign, da müsste mal jemand klagen^^
  3. AW: US-Gericht erlaubt Überspringen von Werbung bei Dish-Set-Top-Box Moment mal!!!! Die Meldung ist schlicht falsch. Da ist kein Verfahren zu Ende gegangen, sondern das Gericcht hat den Antrag auf einen einstweilige Verfuegung abgelehnt!
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