Unzlässiges Gewinnspiel: ZAK beanstandet Super RTL

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die ZAK hat den Veranstalter von Super RTL für zwei Sendungen verwarnt. Der Sender hatte gegen zahlreiche Punkte der Gewinnspielsatzung verstoßen.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat das Programm von Super RTL beanstandet. Auf seiner Sitzung am 21. Januar in Leipzig hat die Kommission den Veranstalter RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG wegen medienrechtlicher Verstöße angeprangert. Konkret ging es dabei um die Ausstrahlung der Sendung „Astrokanal“ am 4. und 11. April des letzten Jahres.

Das Format habe an den genannten Tagen gegen zahlreiche Punkte der Gewinnspielsatzung verstoßen. Unter anderem wurde Super RTL das Vorspielen von Zeitdruck vorgeworfen, wie auch das Fehlen der Hinweise auf Pflichtangaben wie die allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Ausschluss von Minderjährigen. Auch die Erläuterung des Auswahlverfahrens habe gefehlt, genauso wie die Ankündigung der Sendung als Dauerwerbesendung. [hjv]

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