[Update] RTL-„Super Nanny“ vor dem Bundesverfassungsgericht?

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die nordrhein-westfälische Medienaufsicht strebt ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde im Fernsehen an. Für einen Musterprozess würde sich eine umstrittene Szene aus der RTL-Reihe „Die Super Nanny“ anbieten, sagte LfM-Direktor Jürgen Brautmeier am Donnerstag.

RTL will nicht so weit gehen. Der Sender unterstützt jedoch die Erstellung eines Gutachtens vom scheidenden Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio zum Thema Menschenwürde. In der kritisierten Szene geht es nach Darstellung Brautmeiers darum, dass eine Mutter ihre fünfjährige Tochter mehrfach schlägt und beschimpft, was die „Super Nanny“ selbst als „Kindesmisshandlung“ bewertet habe.

„Das ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde“, sagte Brautmeier der Nachrichtenagentur dpa. „Da hätte der Kameramann oder der Redakteur, der danebenstand, eingreifen müssen“. Auf Geheiß der Kommission Jugendmedienschutz verhängte die LfM deshalb ein Bußgeld gegen RTL in Höhe von 15 000 Euro (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Dagegen reichte der Privatsender Klage beim Kölner Verwaltungsgericht ein. „Ich hätte Interesse daran, dass dieser Fall vor Gericht weiter verhandelt wird“, sagte Brautmeier. „Vielleicht bis in die höchste Instanz vors Bundesverfassungsgericht, damit wir Kriterien und größere Klarheit für unsere Aufsichtsarbeit bekommen“.

RTL hat sich jedoch mittlerweile entschieden, die Klage zurückzuziehen und das Bußgeld zu zahlen. Dies sei keineswegs als Schuldeingeständnis zu verstehen, sagte RTL-Sprecher Christian Körner. „Wir sind davon überzeugt, dass wir die Menschenwürde von niemandem verletzt haben“. Vielmehr habe sich RTL mit der niedersächsischen Landesmedienanstalt und mit der Kommission Jugendmedienschutz darauf geeinigt, dass Di Fabio ein Gutachten erstelle.

Dieses Gutachten solle künftig Orientierung fürs Programm geben. „Was wir nicht brauchen, sind endlose Geschmacksdiskussionen und jahrelange Gerichtsverfahren“, sagte Körner. Ein am Donnerstag veröffentlichtes LfM-Gutachten zu Fernsehen und Menschenwürde ergab vor allem, dass es im Einzelfall meist schwierig ist, Verstöße zu belegen – eben weil die Rechtssituation so unklar ist. Menschenwürde sei ja ein sehr dehnbarer Begriff, sagte Brautmeier. „Je mehr wir dazu haben, desto konkreter können wir sagen: Hier ist eine Grenze, bitte nicht weiter!“

Das Gutachten arbeite außerdem heraus, dass es bei der Bewertung eine Rolle spielen muss, ob der jeweilige Kandidat oder Beteiligte einschätzen konnte, was in der Sendung auf ihn zukomme. „Vereinfacht gesagt: Beim ‚Dschungelcamp‘ weiß man als Mitspieler mittlerweile, dass man da Würmer essen muss“, sagte Brautmeier. „Hier kann man sich dann hinterher nicht beschweren. Obwohl es auch denkbar wäre, dass eine neue Dimension erreicht wird, die man vorher so nicht absehen konnte, und das wäre dann wieder problematisch“. [dpa/ar]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: [Update] RTL-"Super Nanny" vor dem Bundesverfassungsgericht? Oje, wenn das Urteil "pro Menschenwürde" ausgeht können die Privaten dicht machen da deren Programm zu über 50% aus solchen Formaten besteht!
  2. AW: [Update] RTL-"Super Nanny" vor dem Bundesverfassungsgericht? wieso kommt RTL überhaupt auf die Idee eine Klage der LfM anzufechten? Auch die primitiven sind doch Mitglied in der LfM. Bis die LfM mal eine Klage erhebt ist doch eh' fast alles zu spät. Und 15k Euros sind doch für RTL ein Taschengeld.
  3. AW: [Update] RTL-"Super Nanny" vor dem Bundesverfassungsgericht? ... am Besten wäre statt einer Geldstrafe,einen Tag Sendeverbot, - das würde denen wirklich wehtuen !
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