Update: YouTVs „Record all“-Funktion verstieß gegen Urheberrecht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Aufnahme von Sendungen über die Funktion „Record all“ durch YouTV waren urheberrechtswidrig. Dies entschied das Landgericht München. Demnach ist nicht der Kunde, sondern einzig der Online-TV-Rekorder für die Herstellung einer Kopie verantwortlich.

Nicht immer ist es möglich, die Lieblingssendung sofort zu verfolgen, Abhilfe verspricht der Online-TV-Rekorder YouTV, der die Aufnahme von allen TV-Sendern ermöglichte. Ende September entschied jedoch das Landgericht München, dass diese Funktion des Anbieters urheberrechtswidrig sei. Wie YouTV-Geschäftsführer Michael Westphal erklärte, handelt es sich dabei um die Funktion „Record All“, die bereits seit Ende August nicht mehr online ist.

Geklagt hatte RTL, wie Westphal gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Laut einem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr berief sich YouTV daraufhin auf das jedem Nutzer zustehende Recht auf Privatkopie, wonach der aufzeichnende Kunde Hersteller einer Kopie sei und nicht der Online-Rekorder selbst. Dieser Argumentation folgte das LG München jedoch nicht.
 
Nach Ansicht der Richterin sei das Kopieren ein rein technisch-mechanischer Vorgang, für den YouTV verantwortlich ist. Die Funktion würde es Nutzern nicht ermöglichen, sich für die Aufzeichnung einer konkreten Sendung zu entscheiden, zudem können die Nutzer auch nicht den Anbieter anweisen, eine bestimmte Sendung zu vervielfältigen. Auch sei die Nutzung der gespeicherten Inhalte nur beschränkt möglich gewesen, da Kunden 24 Stunden nach Aufnahme nicht mehr kostenfrei auf die Sendung zugreifen oder diese löschen könnten.
 
Sollte YouTV seinen Nutzern erlauben, mit „Record all“ das Programm von RTL aufzunehmen, drohen 250.000 Euro Strafe. Zudem muss der Dienst über seine sämtlichen Bruttoeinnahmen Rechnung ablegen und wurde zur Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes nebst Zinsen verurteilt. Das Angebot von YouTV ist weiterhin online, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Auch hat YouTV Berufung eingelegt.

Mit einer finalen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) über die Legalität der „Record all“-Funktion ist nach Angaben von Westphal erst in einigen Jahren zu rechnen. YouTV war bereits zweimal Gegenstand eines Verfahrens vor dem BGH, sowohl 2010 als auch 2013 wurde dem Online-TV-Rekorder dabei die Legalität von den Richtern bestätigt. [buhl]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

15 Kommentare im Forum

  1. Nach einer Klage eines unbekannten Senders??? Na da hat doch wohl nicht "Rundum Totale Langeweile" kurz TV Sender RTL seine Hände im Spiel.???(n)
  2. Im veröffentlichten Urteil ist nur die Rede vom Programm "...". Der Kläger möchte offenbar nicht genannt werden. Anbieter von Online-Videorekorder kann sich nicht auf § 53 UrhG berufen › Urheberrecht | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
  3. Bei YouTV muss man schon seit fast 3 Monaten die Aufnahmen programmieren sonst werden sie nicht aufgezeichnet. Diese 24h beziehen sich allerdings nur auf das Free Abo
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