Urheber muss Weitergabe von Pay-TV-Paketen zustimmen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Durchreichung von Programmpaketen an eine andere Pay-TV-Plattform macht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs möglicherweise die erneute Einholung einer Genehmigung der jeweiligen Urheber erforderlich.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Niilo Jääskinen, hat am 17. März zum Verfahren zwischen Airfield NV, besser bekannt unter der Marke TV Vlaanderen, und zwei belgischen Verwertungsgesellschaften seine Schlussanträge gestellt, in denen er dem EuGH empfiehlt, im Sinne der Verwertungsgesellschaften zu entscheiden.
 
Streitpunkt ist, ob die Zusammenstellung von Programmen zu einem Programmbouquet, die Airfield zusammen mit Canal Digitaal vornimmt, eine erneute öffentliche Wiedergabe ist, die die Zustimmung der Sendeunternehmen beziehungsweise der entsprechenden Verwertungsgesellschaften erfordert. Das berichtet der Mediendienst DIGITAL INSIDER in seiner aktuellen Ausgabe.

Auf Basis der sogenannten Satellitenrichtlinie (93/83 EWG) argumentiert Jääskinen, dass aufgrund der vom Sat-Bouquetanbieter vorgenommenen technischen Maßnahmen wie Codierung, Multiplex oder Kompression die Übertragungskette dergestalt unterbrochen werde, dass entsprechende Urheber- und Leistungsschutzrechte von Airfield eingeholt werden müssten. Der Bouquetanbieter ist hingegen der Auffassung, dass es sich um normale technische Verfahren handele, da weder der Inhalt noch die Sendezeit durch diese Maßnahmen verändert würden.
 
Aus Jääskinens Sicht muss das Sendeunternehmen aber eben wegen dieser Verfahren technische Anpassungen des Signals vornehmen, zum Beispiel weil monatlich die Verschlüsselungscodes gewechselt würden. Die Codierung wird sowohl von Airfield als auch von den Sendeunternehmen vorgenommen. Damit der Abonnent alle im Bouquet verbreiteten Programme empfangen kann, müssen stets die gleichen Codes verwendet werden, die Airfield vorschreibt. Jääskinen kommt zu dem Schluss, dass es sich deshalb um eine erneute öffentliche Wiedergabe handelt. Das Verfahren geht nun zurück an die belgischen Richter, die zu entscheiden haben.
 
Lesen Sie weitere Hintergrundberichte aus der Medienwirtschaft in der aktuellen Ausgabe des DIGITAL INSIDER, den Sie unter den folgenden Link abonnieren können. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.digital-insider.de. [mh]

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5 Kommentare im Forum

  1. AW: Urheber muss Weitergabe von Pay-TV-Paketen zustimmen Boah was die da vor Gericht hin- und herstreiten. Gut, dass es abseits von diesem Quatsch noch das Internet gibt. Da kann man sich alles ohne Verschlüsselung, Jugendschutz, Abogebühren, Zwangsreceiver, Vertragslaufzeiten, Werbung, Sendezeiten usw reinziehen und um den eigenen Kick noch zu befriedenen sogar schön illegal (illegal nach den Vorstellungen der Contentmafia).
  2. AW: Urheber muss Weitergabe von Pay-TV-Paketen zustimmen Die treiben es soweit, das den Quatsch gar keiner mehr guck. Die Zeit geht an solchen Leuten vorbei.
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