Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Der BR hat erfolgreich die Pläne von Kabel Deutschland durchkreuzt: Im Zuge des Kabelstreits wollte der Netzbetreiber BR-alpha analog aus seinen Netzen werfen, doch das wurde ihm nun per Gericht verboten – zumindest vorläufig.

Erst im Januar ist der Streit um die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten an ARD-alpha eskaliert: Um den Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen zu erhöhen, bekundete Kabel Deutschland den Plan, den Bildungskanal ARD-alpha analog aus seinem Kabelbouquets in Bayern streichen zu wollen. Die zuständigen Medienwächter der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) nickten das Vorhaben ab, doch der Bayerische Rundfunk (BR) wollte das nicht einfach hinnehmen und kündigte im Januar juristische Schritte an. Einem entsprechenden Eilantrag hat das Verwaltungsgericht München nun auch stattgegeben, wie der BR am Dienstag verkündete.

So wiesen die Richter die BLM an, Kabel Deutschland zumindest vorläufig zu verpflichten, den Sender ARD-alpha weiter in ihren analogen Kabelnetzen zu verbreiten und an die angeschlossenen Haushalte zu liefern. Diese Pflicht zur Verbreitung soll so lange aufrecht erhalten werden, bis im Hauptverfahren eine rechtskräftige Entscheidung gefällt wurde. Damit muss Kabel Deutschland den Bildungs-Kanals bis auf Weiteres in seine Netze einspeisen.
 
In ihrer Begründung erklärten die Richter entgegen der Auffassung der BLM und des Netzbetreibers, dass der Sender seinen Must-Carry-Status nicht verliert, auch wenn ARD-alpha (vormals BR-alpha) nun einen neuen Namen trägt. Entscheidend seien hier die Inhalte und diese haben sich trotz einiger neuer Programmfarben nicht maßgeblich geändert, sondern seien vielmehr „genuiner Ausdruck der Programmautonomie des BR und Teil seiner grundrechtlich geschützten Freiheitsausübung“, wie es in der Mitteilung heißt.
 
Zudem hielt das Verwaltungsgericht München in Bezug auf die Grundsatzentscheidung des BGH zu Entgelten für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze vom 16. Juni 2015 fest, dass sich aus keiner Rechtsvorschrift der Anspruch von Kabel Deutschland ergibt, dass die Einspeisung eines Must-Carry-Programms von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden darf.
 
Für den BR ist das Urteil auf jeden Fall ein Etappen-Sieg, denn fürs Erste darf BR-alpha zumindest in Bayern nicht aus den analogen Netzen von Kabel Deutschland geworfen werden. In anderen Regionen Deutschlands ist das allerdings schon geschehen. Bis der Streit endgültig geklärt ist, werden aber wohl noch viele Monate ins Land ziehen. [fm]

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26 Kommentare im Forum

  1. AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen War ja auch zu erwarten. Mal sehen, was KD sich als nächste sinnlose Aktion zu dieser Thematik einfallen lässt. Geld für neue Gerichtsprozesse ist ja genug da.
  2. AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen Im Kontrast zur Überschrift hier die tatsächliche Sachlage: "Diese Pflicht zur Verbreitung soll so lange aufrecht erhalten werden, bis im Hauptverfahren eine rechtskräftige Entscheidung gefällt wurde." "[...] denn fürs Erste darf BR-alpha zumindest in Bayern nicht aus den analogen Netzen von Kabel Deutschland geworfen werden. In anderen Regionen Deutschlands ist das allerdings schon geschehen."
  3. AW: Urteil: Kabel Deutschland darf ARD-alpha analog nicht ausspeisen Rundfunk ist rechtlich betrachtet Länderangelegenheit, was bedeutet: Dass es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt welche TV-Programme verbreitet werden müssen u. das bedeutet dass ein bestimmtes TV-Programm in einem Bundesland verbreitet werden muss u. in den anderen Bundesländern nicht.
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