Urteil: Mietminderung bei defektem Internetkabel

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Bedeutung des Internets hat in der Gesellschaft stark zugenommen. Deshalb rechtfertigt ein defektes Kabel auch eine Mietminderung, wie das Landgericht Essen urteilte.

Ohne Internet geht im modernen Alltag für viele Menschen kaum etwas. Deshalb kommt ein Ausfall für viele einer Katastrophe gleich. Fällt nun das Internet und das Telefon durch einen Kabeldefekt in einer Mietswohnung aus, rechtfertigt dies sogar eine Mietminderung, wie das Landgericht Essen urteilte.

Nach Ansicht der Richter ist die „Verfügbarkeit von Telefon und Internet in der heutigen Zeit essentiell“, der Defekt einer Telefonleitung ist daher auch keine „unerhebliche Tauglichkeitsbeeinträchtigung“. Vielmehr stelle diese einen „zur Minderung berechtigenden Mangel der angemieteten Wohnung dar“, wie es im Urteil weiter heißt. Auch hält das Gericht eine Mietminderung von zehn Prozent für gerechtfertigt.
 
Für die Behebung des Defekts ist allerdings nicht der Vermieter zuständig, dafür müsse der Mieter mit dem zuständigen Telekommunikationsunternehmen in Verbindung treten. Wie die Zeitschrift „NJW-Spezial“ berichtet, gilt der Anspruch der Mietminderung nur, wenn die Telefonleitung Bestandteil der Mietsache ist. [buhl]

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10 Kommentare im Forum

  1. Ist doch klar, die Hausverkabelung ist Sache des Hauseigentümers, also somit Mietsache für die eine Mietminderung ggf. geltend gemacht werden kann. Bei einer defekten Strom- oder Wasserleitung ist das ähnlich.
  2. Stimmt nicht so ganz denn der Provider hat bis zur ersten zugänglichen Dose in deiner Wohnung dafür zu Sorgen das ein Signal ankommt und muss auch Notfall installieren. Die Kosten dafür muss nichtmal der Nutzer tragen. Ein Vermieter kann aber auch verweigern das einfach so Strippen gezogen werden, da ja er nicht will das einfach so am Haus rum gebohrt wird und alles. Dann muss er dafür sorgen das ein Kabel gelegt wird auf seine Kosten. Aber ich glaube nicht das ein Internetanschluss eine Mietsache mit dem Vermieter ist.
  3. Die Bedeutung des Autos hat in der Gesellschaft stark zugenommen. Deshalb rechtfertigen falsche Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu manipulierten Abgaswerten keine Preisminderung oder Schadenersatz, wie die Gerichte in dieser unserer Bananenrepublik entscheiden (weren), da diese fest in der Hand von Lobbyisten der Automobilindustrie ist und sich zu einem nicht unerheblichen Anteil aus ehemaligen Politikern und/oder Regierungsmitgliedern rekrutiert.
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