Urteil: Sat.1 muss Regionalprogramm weiter senden

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Sat.1 hat gegen die Ausstrahlung des von einer anderen Firma produzierten Regionalprogramms für Hessen und Rheinland-Pfalz geklagt – und ist ein weiteres Mal in diesem Rechtsstreit unterlegen.

Der Fernsehsender Sat.1 muss das von einer anderen Firma produzierte Regionalprogramm für Hessen und Rheinland-Pfalz nach einem Gerichtsurteil weiter ausstrahlen. Die Entscheidung der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt, dem Anbieter des halbstündigen Programms die entsprechende Zulassung zu verlängern, sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Freitag mit (Az.: 5 K 977/14.NW).

Mit dem Urteil wies das Gericht die Klagen der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH und der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH gegen den Zulassungsbescheid ab. Eine Sprecherin der ProSiebenSat.1 Media SE teilte mit, man halte die Entscheidung für rechtlich unzutreffend. Nach einer Prüfung der Urteilsgründe werde man entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt würden.
 
Das Regionalprogramm wird von der Fernsehproduktionsgesellschaft TV IIIa erstellt und verbreitet. Die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hatte die Zulassung von TV IIIa zur Verbreitung des Programms 2014 um zehn Jahre verlängert. Die Klägerinnen bemängelten unter anderem, es habe kein Ausschreibungsverfahren gegeben. Laut Gericht war das nicht nötig.
 
Gegen das Urteil kann eine Zulassung der Berufung beantragt werden. [dpa/kw]

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3 Kommentare im Forum

  1. Was für Haftung? Die ist doch eine Frage der Vertragsgestaltung. Und vorher war das auch kein Problem.
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