Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig

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Das Oberlandesgericht München hat erneut die Rechtswidrigkeit der Gema-Sperrtafeln auf Youtube bestätigt. Die Tafeln seien für den Nutzer irreführend und würden die öffentliche Meinung einseitig zu Lasten der Gema beeinflussen.

In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht in München die Gema-Sperrtafeln auf Youtube als rechtswidrig eingestuft. Die Gema wird somit erneut darin bestätigt, dass die Sperrtafeln für den Nutzer irreführend sind, da der Eindruck erweckt wird, die Gema sei für die Sperrungen verantwortlich. Tatsächlich nimmt Youtube die Sperrungen aber selbst vor. Bereits in der ersten Instanz stellte das Landgericht München fest, dass die Sperrtafeln rechtswidrig sind. Youtube legte gegen dieses Urteil Revision ein – allerdings ohne Erfolg. Die Video-Plattform steckte nun eine weitere Niederlage ein, da das OLG die Entscheidung bestätigte.

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“ – Diesen Text fasst auch das OLG München als unlauteren und wettbewerbswidrigen Hinweis auf. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, doch eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen.
 
Hintergrund des Rechtsstreits sind unterschiedliche Auffassungen bezüglich einer Lizenzvergütung. Während die Gema Besitzer von urheberrechtlich geschütztem Material angemessen vergüten will, vertritt Youtube den Standpunkt, keine Lizenz für Videos, die Musik enthalten, erwerben zu müssen. Youtube zahlt keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf seiner Plattform, obwohl diese dank der Musik enorme Werbeerlöse erwirtschaftet.
 
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema, sieht die Sperrtafeln als negativ für den Ruf der Gema an: „Youtube behauptet
einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der Gema Grund der Videosperren. Die von Youtube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema.“ Er sieht das Urteil als wichtiges Signal für die Mitglieder der Gema.
 
„Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden“, so Heker weiter. Hier sei auch der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie Youtube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen.
 
Sollten die Lizenzverhandlungen ergebnislos verlaufen, wäre Youtube dennoch berechtigt, Videos mit Musik legal zu zeigen, denn das Gesetz sieht im Streitfall für den Erwerb einer gesetzlichen Lizenz die Hinterlegung des strittigen Teils der Lizenzvergütung auf einem neutralen Sperrkonto vor. Da die Google-Tochter dies kategorisch ablehnt, gehen die Schöpfer der Musik leer aus und den Nutzern wird der Zugang zu gewissen Musikvideos verwehrt. [ag]

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271 Kommentare im Forum

  1. AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig YouTube soll mit dieser Hinweistafel die GEMA in ein negatives Licht rücken. Oh man wenn ich so was lese, dann kann ich nur die Stirn runzeln, um die GEMA in ein negatives Licht zu rücken, braucht es kein YouTube, das hat die GEMA in den letzten Jahren schon selbst ganz gut hinbekomme. Warum sollte YouTube diese Hinweistafel nicht anzeigen, wenn es doch so ist, was diese Hinweistafel anzeigt. YouTube sichert sich damit doch nur ab, um den Ärger mit der GEMA aus dem Weg zu gehen. Ich finde es sowieso lächerlich, das die Musikfutzis die sich an die GEMA gehäftet haben immer noch für die Titel Geld kassieren, die sie mal vor 20 oder 40 Jahren gesungen haben. Wir werden doch für unsere Arbeit, die wir vor 20 Jahren mal gemacht haben auch nicht immer und immer wieder aufs neue bezahlt. Mal abgesehen davon, das es sowas wie die GEMA nur hier in Deutschland gibt, ist das schon lächerlich, was die GEMA alles so vom Stapel läßt.
  2. AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig Die Aktion geht sowiso nach hinten los. dann gibts eben eine andere Tafel und jeder weiß das die Gema dahinter steckt.
  3. AW: Urteil gegen Youtube: Gema-Sperrtafeln rechtswidrig Ich bin kein Freund dieser deutschen GEMA. Aber was Youtube sich da seit Jahren leistet ist mehr als dreist. Denn da sind Abermillionen PRIVATVIDEOS(!) aus aller Welt auf Youtube, die nebenbei zufällig mit Hintergrundmusik untermalt sind. Youtube könnte den TON (!) blockieren. So eine Routine gibt es international. Aber erkennt ein Bot automatisch GEMA-fragliche Musik im Audio, wird für Deutschland DAS GANZE VIDEO gesperrt, obwohl es sich NICHT um ein Musikvideo handelt! Dieser Schwachsinn, der NUR Deutschland betrifft, die Zensur internationaler Privatvideos NUR in Deutschland, muss ENDLICH aufhören! Hoffe, jetzt ist bald Schluss damit! Gruß Holz
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