„Utopia“: Gericht bestätigt Internet-Verbot gegen Sat.1

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Schlappe für Sat.1: Der Privatsender darf seine für 2015 geplante Unterhaltungs-Show „Utopia“ nicht im Internet unter diesem Namen vermarkten. Das Hamburger Landgericht hat die einstweilige Verfügung, die das gleichnamige Unternehmen Utopia erwirkt hat, nun bestätigt.

Eigentlich ist „Utopia“ für Sat.1 der große Hoffnungs-Träger, mit dem der Privatsender im kommenden Jahr Akzente in seinem Programm setzen möchte. Doch bereits Monate vorm Start des neuen Formats sorgte selbiges für juristische Aufregung. Denn das gleichnamige Unternehmen Utopia hatte Anfang September eine einstweilige Verfügung gegen ProSiebenSat.1 erwirkt – und diese wurde nun vom Hamburger Landgericht bestätigt. Wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte, haben sich die Richter nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch dazu entschieden, das erteilte Verbot für die markenmäßigen Nutzung der Marke „Utopia“ für die Auswertung des geplanten TV-Formats auf einer Internetplattform aufrecht zu erhalten. Bei Zuwiederhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro.

Dem Sender ist es damit weiterhin untersagt, die zur TV-Show geplante Internetplattform unter dem Namen Utopia zu vermarkten. Auf dieser sollen die Kandidaten von „Utopia“ den Handel mit den von ihnen erwirtschafteten Waren koordinieren und Märkte für den Verkauf organisieren. Die eigentliche TV-Sendung ist davon nicht betroffen,sie darf weiter unter dem geplanten Titel veranstaltet werden.
 
Bei „Utopia“ handelt es sich ähnlich wie bei „Big Brother“ um ein soziales Experiment, dass rund um die Uhr von Kameras begleitet wird. Insgesamt 15 Teilnehmer sollen dabei ein Jahr lang abgeschirmt  vom realen Leben eine eigene Gesellschaft aufbauen. Dazu gehört auch, sich um Landwirtschaftliche Erzeugnisse zu kümmern. So stehen ihnen zu Beginn beispielsweise ein Stück Ackerland und Hühner als Startkapital zur Verfügung, dass sie im Laufe der Sendung vermehren und dann verkaufen sollen. Einziger Kontakt zur Außenwelt sind ein Telefon und das Internet.
 
Utopia ist dabei gegen das TV-Projekt vorgegangen, da man befürchtete, dass der eigene Ruf unter der Namensgleichheit geschädigt werden könnte. Das Unternehmen betreibt im Internet das Portal utopia.de, dass sich mit Themen rund um nachhaltiges Leben und umweltbewussten Konsum befasst. „Es ist unsere große Sorge, dass wir mit ‚Big Brother‘ assoziiert werden“, erklärt Geschäftsführerin Meike Gebhard bereits im September. Dieser Bedrohung habe das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben, so Gebhard zum neuen Urteil.
 
„Mit dem gerichtlichen Verbot der Nutzung der Marke ‚Utopia‘ für den
Warenhandel der Teilnehmer der TV-Show ist nach unserer Einschätzung die zentrale Säule des Verwertungskonzeptes für dieses kommerzielle
TV-Projekt entfallen“, fuhr sie fort. Man setze deshalt darauf, dass ProSiebenSat.1 die Markenrechte der Utopia GmbH auch insgesamt respektiert, hieß es weiter in der Mitteilung.
 
ProSiebenSat.1 hat nun die Chance, Berufung gegen die Entscheidung der Hamburger Richter einzulegen. Bei Utopia ist man allerdings zuversichtlich, dass das gerichtliche Verbot auch in der nächsten Instanz Bestand haben wird. Bisher ist nicht bekannt, ob ProSiebenSat.1 diesen Schritt tatsächlich in Betracht zieht oder das Urteil akzeptiert. Sollte sich der Kontern für letzteres entscheiden, wird interessant sein, wie der Online-Auftritt für das neue Format realisiert wird.
 
Update (24. Oktober, 8.20 Uhr):
 
Am Donnerstagsabend hat sich nun auch Sat.1 mit einem Statement zu Wort gemeldet. Der Sender zeigte sich erfreut über die klarstellende Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass das Unternehmen Utopia nicht gegen den Formattitel „Utopia“ vorgehen kann, so wie ursprünglich beabsichtig. Das Verbot beziehe sich nun nur noch auf die Internetplattform, auf der die Teilnehmer mit ihren Waren Handeln sollen. Damit fühlt sich der Sender in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt. [fm]

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