VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In Zukunft will die VG Media konsequenter gegen Verstöße im Rahmen der Kabelweitersendung vorgehen. Hierzu hat die Verwertungsgesellschaft eine Vereinbarung mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) geschlossen.

Künftig unterstützt die GVU die Verwertungsgesellschaft für die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Sendeunternehmen VG Media bei der systematischen Aufarbeitung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch eine Weitersendung der in der Verwertungsgesellschaft organisierten privaten TV- und Radioprogramme über Verteilanlagen in Mehrparteienhäusern.Die GVU soll dabei Aufgaben zur Aufdeckung und Analyse solcher Sachverhalte übernehmen. Mitarbeiter der GVU sollen auch direkt vor Ort tätig werden.

Bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Kabelweitersendung kann die VG Media Unterlassen und Schadenersatz fordern. Unter Umständen kann die unerlaubte Kabelweitersendung als Urheberrechtsverletzung auch ein Vergehen darstellen, das mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die VG Media nimmt derzeit die Interessen von 128 privaten Sendeunternehmen wahr. Mit 50 Prozent ist die Pro Sieben Sat 1 Media AG der größte Gesellschafter der VG Media. Auch die Rechte von RTL im Bereich Kabelweitersendung nimmt die Verwertungsgesellschaft nach wie vor war. [mh]

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26 Kommentare im Forum

  1. AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert Wie wollen die das kontrollieren. In die Häuser gehen und die Anschlüsse bzw Wohnungen zählen? Wen es mehr wie 10 Wohnungen sind wird der Vermieter vor den Kadi gezerrt oder was?? Viele haben noch nie was von der VG Media gehört.
  2. AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert Nix mit Kabelgesellschaften. Die haben die längst an der Kandare. Es geht um Gemeinschaftsanlagen.
  3. AW: VG Media: Kabelweitersendung von Programmen stärker kontrolliert Hast du da ein wenig mehr Informationen, also hinsichtlich minimaler Teilnehmeranzahl um überhaupt rechtlich relevant zu sein? Ich kann ja an meine eigene Satantenne so viele Fernseher anhängen wie ich das will...
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