Verbraucherschützer: Abmahn-Gesetz lässt Abzocke weiter zu

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Gesetzesentwurf er Bundesregierung, der massenhafte Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen eindämmen soll, ist in den Augen der Verbraucherschützer unzureichend. Es bedürfe einer Nachbesserung, weil Betroffene durch Ausnahmeregelungen weiterhin übermäßig zur Kasse gebeten werden können.

In den Augen der Verbraucherzentrale hat die Bundesregierung mit ihrem im März vorgelegten Gesetzesentwurf noch nicht genug getan, um Verbraucher vor  unseriösen Geschäftspraktiken und überhöhten Forderungen bei Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Zu diesem Ergebnis kam ein Gutachten des Rechtsanwalts Christian Solmecke, der den Gesetzesentwurf im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter die Lupe genommen hat. Abmahnanwälte hätten nach wie vor die Möglichkeit, Verbraucher übermäßig zur Kasse zu bitten, teilte der vzbv am Dienstag mit.

Möglich machen dies die Ausnahmeregelungen, die die Bundesregierung für das Gesetz aktuell vorsieht. Laut Entwurf darf der Streitwert bei Privatpersonen künftig maximal 1000 Euro betragen, die Abmahngebühren für den Anwalt etwa 155 Euro. Doch wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Streitwert unbillig ist, können die gesetzten Limits auch überschritten werden – was laut dem Gutachten auf die meisten Abmahnungen zutreffen würde.
 
Denn der Gesetzentwurf definiert nicht näher, unter welchen Bedingungen die „Unbilligkeit“ greift, sodass Anwälte die Regelung oftmals entsprechend auslegen können. Solmecke kam bei seiner Untersuchung der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen zu dem Ergebnis, dass die „Unbilligkeit“ in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie und Musik in den allermeisten Fällen greift und damit 78 Prozent der Abmahnungen unter die Ausnahme fallen würden.
 
„Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung: Sie macht Ausnahmen zur Regel. Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Der Bundestag müsse jetzt nachbessern, um Verbraucher besser vor Abzocke zu schützen. [fm]

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