Verbraucherschützer: Streit um WLAN-Störerhaftung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Union und SPD hatten sich darauf verpflichtet, „die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote“ zu schaffen. Verbraucherschützer und Netzaktivisten haben jedoch Bedenken bei der geplanten Umsetzung und halten diese für ungeeignet und rechtswidrig. Nach ihrer Ansicht verstoßen diese gegen das Europarecht, weshalb nun die EU-Kommission helfen soll.

Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in Deutschland erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ein formelles Schreiben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens überreicht. Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.

Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder „geschäftsmäßig“ noch als „öffentliche Einrichtung“ tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.
 
Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der Bundesregie’ung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen und begründe „erhebliche Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Cloud-Diensten“.
 
Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. „Durch die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten“, lautet das Fazit der Organisationen.
 
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu verlangen. [dpa/ag]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Verbraucherschützer: Streit um WLAN-Störerhaftung Vorallem wäre das Gesetz eine Benachteiligung von Privathaushalten gegenüber Gewerblichen Anbietern.
  2. AW: Verbraucherschützer: Streit um WLAN-Störerhaftung In Südtirol gibt es überall gratis WLAN, in Deutschland bekommen sie es nicht einmal in den ICE Zügen der Bahn hin. Ich würde jedenfalls gerne auf einen Hotspot zurückgreifen, wenn mal Not am Mann ist. Und wenn es dann mal an einem Bahnhof einen Spot gibt, ist der auch noch kostenpflichtig und meistens nur für Telekom Mobilfunkkunden!! Warum gehen die Festnetzkunden, die den Telekomödianten schon ein kleines Vermögen in den Hals geschoben haben, immernoch leer aus!? Genauso wie die Kabel Deutschland Fernsehkunden, die sich nicht einmal befristet in deren Homespots einbuchen können. Was soll das? Wie immer ist Deutschland rückschrittlich. Gruß Holz
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