Verbraucherschützer gehen gegen „Pokemon Go“ vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die halbe Nation ist wieder im „Pokemon“-Fieber, doch die Verbraucherschützer können diese Euphorie nicht teilen. Sie haben die Entwickler des Spiels nun abgemahnt und erwägen sogar eine Klage.

Die Entwickler der Smartphone-App „Pokémon Go“ sind wegen der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Spiels von deutschen Verbraucherschützern abgemahnt worden. Insgesamt wurden 15 Klauseln angeprangert, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch in Berlin mitteilte. Dem kalifornischen Spieleentwickler Niantic Labs sei Zeit bis zum 9. August eingeräumt worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Bestimmungen zu ändern. Ansonsten wollen die Verbraucherschützer eine Klage prüfen.

Sie stören sich unter anderem daran, dass anonymes Spielen praktisch unmöglich sei, weil in der App die Anmeldung mit einem Google-Konto oder einem „Pokémon-Trainer“-Profil nötig sind und die Standortdaten freigegeben werden müssen. Der Aufenthaltsort des Nutzers ist allerdings auch wichtig für das Spiel-Erlebnis: Es geht in dem Game darum, virtuelle „Pokémon“-Monster zu fangen, die sich an verschiedenen Orten in der realen Welt verstecken.
 
Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass Niantic den Vertrag mit einem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen könne. Auch die Datenschutzerklärung verletze deutsches Recht etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden, bemängelten sie. [dpa/fs]

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2 Kommentare im Forum

  1. Wenn die es selber nicht mehr merken sich Willenlos machen lassen durch so ein blödes Spiel selber schult jeder ist für sich selber verantwortlich, irgendwann kommt bestimmt auch eine nette Abo Falle ?
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