Verbraucherzentrale kritisiert Rundfunkgebührenreform

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat auf Schwachstellen bei der Reform der Erhebung der Rundfunkgebühren hingewiesen. Vor allem für sozial Schwache sehen die Verbraucherschützer Nachbesserungspotential.

Die Verbraucherzentrale sieht weiterhin erhebliche Mängel beider Neufassung der Rundfunkgebühren. In einer Mitteilung vom Freitag forderte sie die Politik dringend auf, diese im neuen Staatsvertrag zu beheben. So müssten beispielsweise Abmeldungen und Befreiungen rückwirkend möglich sein. Die Rückwirkung der Beitragsbefreiung sollte nicht nur auf zwei Monate begrenzt werden, sondern unbefristet möglich sein und auf den Beginn des zugrunde liegenden Leistungs- bzw. Sozialbescheides zurückreichen. Die Beratungspraxis zeige, dass bei Versäumnissen durch Krankheit oder Überforderung, wie z. B. Antragsverfahren, dieser Zeitraum zu knapp bemessen sei.
 
Weiterhin sollte Wohngeld als Befreiungstatbestand gelten. Bezieher von Wohngeld werden nach den geltenden Regeln nicht von den Rundfunkgebühren befreit. Der Empfang von Wohngeld ist keine Sozialleistung, die zur Befreiung führt, obwohl die Betroffenen ein vergleichbares Einkommen wie ein Sozialhilfeempfänger haben. Seit vergangenem Jahr ist Wohngeld zwingend vor der Sozialhilfe zu gewähren. Die Betroffenen haben deshalb keine Wahlmöglichkeit mehr, sondern sind auf den Erstbezug von Wohngeld angewiesen.

Aktuell wird nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Härtefallregelung in der Rechtsprechung äußerst eng ausgelegt, sodass viele Bedürftige keine Befreiung von den Rundfunkgebühren bekommen. Es ist nicht definiert, was als Härtefall verstanden wird. Zukünftig sollte jedoch eine Einzelfallprüfung auf Antrag stattfinden, wenn sich besondere Umstände ergeben, die zu einer Befreiung führen könnten. Außerdem schlagen die Verbraucherschützer vor, das Antragsverfahren zur Befreiung zu vereinfachen. Statt einer regelmäßigen Antragsstellung zum Nachweis des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen sei die Anzeigepflicht des Verbrauchers bei Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse denkbar. Einkommensschwachen Verbrauchern und Menschen mit finanziellen Problemen müsse die Möglichkeit gegeben werden, die Beiträge monatlich zu zahlen. Dies würde für die Betroffenen eine deutliche Erleichterung darstellen. [mw]

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