Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Kaum in Kraft getreten, regt sich gegen die wiedereingeführte Vorratsdatenspeicherung bereits Widerstand. So wurde am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Mit dem heutigen Freitag ist das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Das Gesetz könnte jedoch bereits schon bald wieder ausgesetzt werden. Das ist zumindest das Ziel der Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner, die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

„Den erneuten Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sehen wir als einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von dem die Berufsgeheimnisträger und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind“, erklärte Rechtsanwalt Carl Christian Müller in einer Pressemitteilung.
 
Die durch das Gesetz vorgesehene Speicherverpflichtung sei ein schwerwiegender Eingriff und nicht mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, heißt es in dem Schreiben. „Darüber hinaus sind die gesetzlichen Regelungen zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang zu bringen“, sieht Anwalt Sören Rößner einen Verstoß gegen europäisches Grundrecht.
 
Der am Freitag eingereichte Antrag hat viele Unterstützer, unter anderem die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses. Mit der Beschwerde sieht sich die Kanzlei „in der Tradition der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Kommunikationsfreiheiten. Das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass diese schlechthin konstituierend für eine demokratische Grundordnung sind und dass der Datenschutz hiermit korrespondiert. Vor diesem Hintergrund kann die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand haben“, führt Müller aus. [buhl]

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2 Kommentare im Forum

  1. Es ist bereits gefährlich auf dieses Thema kritisch zu antworten. Der Schnüffelstaat ist sicherlich auch hier "wachsam". Die Zustände zur Beschnüffelung kennen wir doch aus vergangenen DDR-Zeiten. Der Unterschied ist aber der, dass es in der Bundesrepublik offizielle Gesetzeskraft ist und nicht im Verborgenen praktiziert wird. Das Ergebnis ist aber das Gleiche. Besonders ist die hier geübte Praxis verwerflich, weil das EU-Recht mit Füßen getreten wird. Berufung auf EU-Recht nur dann, wenn es den Herrschenden in deren Kram passt.
  2. Es werden aber keine Inhalte gespeichert sondern "nur" die Verbindungsdaten. Von daher ist es egal ob Du das kritisch bemängelst.
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