Verfassungsexperte: Geplanter Rundfunkbeitrag verfassungswidrig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt appelierte an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der „Zwangsabgabe“ nicht zuzustimmen.

„Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern“, sagte von Münch gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Focus“.
 
Die Abgeordneten in Düsseldorf stimmen Ende der Woche über den geänderten Rundfunkstaatsvertrag ab. In Kiel wird am 14. Dezember über die Änderung entschieden. Nach der Reform soll die Rundfunkgebühr in Höhe von derzeit 17,98 Euro im Monat nicht mehr pro Empfangsgerät entrichtete werden, sondern pro Wohnung – unabhängig davon wie viele und welche Empfangsgeräte sich in dem Haushalt befinden.

Dies ist laut von Münch „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“. Der emeritierte Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg begründet diese Einschätzung mit dem Fakt, dass es nicht wenige Menschen gebe, die zwar gern Radio hörten, aber etwa wegen kleiner Kinder Fernsehen ablehnten.
 
Der neue Rundfunkbeitrag würde sie aber zwingen, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. „Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird“, argumentierte von Münch.
 
Während die Ministerpräsidenten den Vertrag aushandelten und unterschrieben, haben sich nach Ansicht von Münchs die Parlamente der Länder „nicht kraftvoll und selbstbewusst genug zu Wort gemeldet“. Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man „die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten“. [js]

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