Verfassungsrichter verhandeln über Rundfunkbeitrag

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Ein Straßenbauunternehmen aus dem Westerwald hält den Rundfunkbeitrag für ungerecht. Insbesondere wegen seines großen Fuhrparks muss es mehr zahlen als früher. Am Montag beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit dem Fall.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) verhandelt an diesem Montag (5. Mai/11.00 Uhr) die Klage eines Straßenbau-Unternehmens gegen den Rundfunkbeitrag. Seit 2013 wird die Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks pro Wohnung oder bei Unternehmen pro Betriebsstätte und Fahrzeug berechnet. Die Zahl und die Art der Empfangsgeräte spielt anders als früher keine Rolle. Das hält das Straßenbauunternehmen Volkmann und Rossbach aus Montabaur für ungerecht und wehrt sich dagegen (Az.: VGH B 35/12).

Das Verfassungsbeschwerdeverfahren richtet sich nach Angaben des Anwalts der Firma vor allem gegen den Betriebsstätten- und Kraftfahrzeugbeitrag, deretwegen das Unternehmen nach eigenen Angaben mehr als früher zahlen muss. Demnach hat die Firma drei Betriebsstätten, rund 200 Mitarbeiter und etwa 130 Fahrzeuge.
 
Juristisch zielt die Beschwerde nach Angaben eines VGH-Sprechers auf das Zustimmungsgesetz des rheinland-pfälzischen Landtags zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem der Mechanismus geregelt wurde. Zentral wird in dem Verfahren etwa die Frage sein, ob es gerechtfertigt ist, dass die Abgabenlast eines Betriebes mit mehreren Filialen größer ist als die eines Unternehmens mit nur einem Standort.
 
Gegen den Rundfunkbeitrag läuft auch beim Verfassungsgerichtshof in München eine Klage. Dort wehren sich ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag. Das Urteil soll in München am 15. Mai verkündet werden. Darüber hinaus gibt es bundesweit zahlreiche Prozesse vor Verwaltungsgerichten. In Koblenz wird am Montag noch nicht mit einer Entscheidung gerechnet. [dpa]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Verfassungsrichter verhandeln über Rundfunkbeitrag Das was die Klägerin moniert ist auch in meinen Augen ein ziemliches Unding: das Argument, mit dem die mutmaßliche Rundfunksteuer eingeführt wurde, war doch eben mehr Transparenz, das ständige Hickhack ob man es nun mit einem Rundfunkgerät zu tun habe, ob es nun ein Zweitgerät sei oder nicht, etc. pp. sei ja nicht mehr zeitgemäß. Also ändert man die Gesetze in so fern, dass nun jeder Haushalt seine Abgabe zahlen muss und damit seien dann alle Zweitgeräte abgegolten. Wie passt es denn dann ins Schema, dass ein Betrieb nochmals Abgaben zahlen soll, wenn dort per Definition nur Personen arbeiten (vernachlässigen wir einmal die paar Grenzpendler), die ohnehin schon Gebühren zahlen bzw. davon aus welchen Gründen auch immer befreit sind? War es denn nicht die offizielle Lesart eben diese Doppelbelastungen zu beseitigen (das es einzig und alleine darum ging mehr Geld abzuzwacken ist ja jedem klar)? Natürlich bezahlt der Arbeitgeber die Gebühren, aber man wird doch nicht ernsthaft erzählen wollen, dass sich das nicht auf den Arbeitnehmer durchschlägt... Auch wenn es nur ein kleiner Schritt zu einem fairen Rundfunkgebührenmodell wäre, die Richtung so einen Missstand anzuprangern ist jedenfalls richtig.
  2. AW: Verfassungsrichter verhandeln über Rundfunkbeitrag Ja ist ja richtig. Ich frage mich schon seit längeren, wer von den staatl. Einrichtungen was für das faire Rundfunkgebührenmodell bezahlt. Und die ganzen LT BT Abgeordneten ob die auch priv. zu Hause etwas bezahlen. Ich kann mirs nicht vorstellen, denn die sind bestimmt befreit.
  3. AW: Verfassungsrichter verhandeln über Rundfunkbeitrag Wie passt es denn in ein Schema, dass ich in meinem Single-Haushalt genauso viel zahle wie die 12-köpfige Familie? Der Rundfunkbeitrag wird eben nach "Medienhaushalten" abgrechnet, nicht nach Köpfen. Ich zahle die Medienabgabe für meinen "Haushalt", nicht aber für einen anderen "Haushalt" oder eine Betriebsstätte.
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