Verleger warten im App-Streit auf Bewegung von ARD und ZDF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nachdem die gerichtliche Verhandlung zur „Tagesschau“-App kein Ergebnis bringen konnte, warten die Verleger nun auf ein Signal von ARD und ZDF, die Verhandlungen außergerichtlich weiterzuführen.

„ARD und ZDF müssen sich rühren. Wir sind bereit – aber nicht zu Verhandlungen um der Verhandlungen willen“, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger BDZV, Helmut Heinen, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Heinen erinnerte daran, dass es schon im Februar eine unterschriftsreife Einigung gegeben habe. „Wir müssen nur diese ausgehandelte Version unterschreiben. Aber die andere Seite will nicht“, sagte Heinen.

„Es gibt noch keine ‚ausgehandelte Erklärung'“, entgegnete ein ZDF-Sprecher. „Was vorliegt, ist ein weitgehend verhandelter Text, mit dem das ZDF bei einer Änderung gut leben könnte: Für die Beurteilung einer Presseähnlichkeit dürfen nicht nur Texte mit Texten verglichen werden. Das macht schlicht keinen Sinn. Vielmehr müssen die jeweiligen Gesamtangebote betrachtet werden. Das ließe sich mit einer kleinen redaktionellen Änderung am Entwurf für die gemeinsame Erklärung beheben.“ Man sei grundsätzlich weiter gesprächsbereit und halte eine einvernehmliche Lösung nach wie vor für möglich.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel teilte mit, die ARD sei mit Vorschlägen auf die Verlegerseite zugegangen und auch weiterhin gesprächsbereit. „Und natürlich ist die ARD auch zur Unterschrift bereit, sobald eine aus Sicht aller Beteiligten unterschriftsreife Erklärung vorliegt“, ergänzte sie.

Das Kölner Landgericht hatte beide Seiten vor zwei Wochen erneut zu einer gütlichen Einigung aufgefordert. Vor der Wettbewerbskammer wird die Klage von acht großen Verlagen gegen die „Tagesschau“-App verhandelt. Die kostenlose Anwendung für Tablet-Computer wie das iPad bietet nicht nur TV-Inhalte, sondern auch Texte. Die Zeitungsmacher verurteilen sie deshalb als „presseähnlich“ und beklagen, die Sender machten ihnen mit der gebührenfinanzierten App auf dem Zukunftsmarkt Online unfaire Konkurrenz. Sollte es keine Einigung geben, will das Gericht im September ein Urteil fällen.

Heinen (56), Herausgeber der „Kölnischen Rundschau“, betonte die Gemeinsamkeiten zwischen Verlegern und Öffentlich-Rechtlichen: „Keine Seite will der anderen einen entscheidenden Schaden zufügen. Wir haben gleiche Vorstellungen von Journalismus, Qualität und einer konstruktiven Medienordnung.“[dpa/ps]

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