Verordnung zur Netzneutralität: Viele Fragen offen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mit der eilig von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgelegten Verordnung zur Bewahrung der Netzneutralität im Internet hat sich die Politik keinen Gefallen getan. Die Anhörungen im Petitionsausschuss des Bundestags sowie im Unterausschuss Neue Medien verdeutlichen eines: Es sind noch viele Fragen offen, die auch nicht mit dem Entwurf der Verordnung geklärt werden.

Dabei stehen nicht nur in den Gesichtern der Politiker Fragezeichen. Auch die Industrie übt Kritik an der Verordnung. Stephan Korehnke, Leiter Regulierungsstrategie und –recht bei Vodafone, befürchtet „überstürzte Regulierungsentscheidungen“, die der Branche nicht die notwendige Investitionssicherheit geben. Der Verordnungsentwurf ist ihm in Bezug auf die Einführung sogenannter Qualitätsklassen und Managed Services im Internet zu unklar. Die Deutsche Telekom bläst ins gleiche Horn. „Ich möchte vor Schnellschüssen warnen, die Marktmodelle mit einem Federstrich vom Tisch wischen“, erklärt Jan Kranke aus der Rechtsabteilung der Bonner.

Im Gegenzug werfen Politiker der Telekom mangelnde Transparenz bezüglich ihrer Pläne zur Einführung von Datenvolumentarifen vor. Ausweichend wird auf die Frage reagiert, ob mit der Verordnung die Telekom-Pläne verhindert werden, ob die Telekom sie anpassen muss oder ob die Verordnung keinerlei Auswirkung auf das Vorhaben der Bonner haben wird. Grünen-Politiker Konstantin von Notz befürchtet, dass die Verordnung die Pläne legalisieren wird.

Die Telekom hingegen beteuert, dass ihre Dienste diskriminierungsfrei angeboten werden. Die Bundesnetzagentur sieht hingegen die Gefahr, dass Netzbetreiber an alle möglichen Dienste das Etikett „Managed Service“ hängen werden, um so das Best-Effort-Prinzip auszuhöhlen, nach dem Daten, ganz gleich welchen Inhalts, bestmöglich über das Internet übertragen werden. Ohnehin fehlt es der Agentur an einer konkreten Definition, was unter einem Managed Service zu verstehen ist.

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