Verstöße gegen Jugendmedienschutz bei Pro Sieben und Das Vierte

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2010 zahlreiche Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Unter anderem fielen Pro Sieben und Das Vierte negativ auf.

Die KJM stellte im vergangenen Quartal insgesamt 27 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag fest, wie sie am Donnerstag mitteilte. Zehn davon kommen aus dem Rundfunk-, 17 aus dem Telemedienbereich. Im Fall des Films „Akte Sexx“, der im Nachtprogramm von Das Vierte lief, beanstandete die KJM, dass der Film fast nur aus Sexszenen besteht. „Eine aufgesetzte, dünne Rahmenhandlung dient lediglich als Vorwand, eine Sexszene an die andere zu reihen“, kritisierten die Medienhüter. Weil aber die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) den Film vorab für das Nachtprogramm freigegeben hatte, konnte die KJM nach eigenen Angaben keine Maßnahmen gegen die Ausstrahlung ergreifen.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter zwölf Jahren(Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) stellte die KJM unter anderem in einerTageszusammenfassung des Reality-Formats „Big Brother“, die Viva und RTL2 im Tagesprogramm sendeten, fest. Grund waren „drastische sexistischeÄußerungen“. Sie präsentieren nach Ansicht der Medienhüter stereotypeGeschlechterrollen, „wobei das weibliche Rollenbild auf sexuellerVerfügbarkeit basiert“.

In der Folge „Spurlos verschwunden“ der auf Pro Sieben im Tagesprogrammausgestrahlten Serie „Primeval – Rückkehr der Urzeitmonster“, sah dieKJM in der Vielzahl von Grusel- und Horrorelementen ein hohesÄngstigungspotenzial für die Jüngsten. Und auch eine Ausgabe desRTL-2-Wissensmagazins „Welt der Wunder“ zum Thema „Vampire“, dieebenfalls im Tagesprogramm lief, stellt wegenentwicklungsbeeinträchtigender Gewaltdarstellungen einen Verstoß dar.Viele blutige Folterszenen und Ausschnitte aus dem Film „Bram StokersDracula“ (FSK-Altersfreigabe ab 16 Jahren) machen die Sendung laut KJM jugendschutzrelevant.

Weil in einer Folge des Scripted-Reality-Formats „Reality Affairs“ imNachmittagsprogramm von Pro Sieben das Prostituiertenmilieu ohne jedekritische Kommentierung angepriesen worden sei, beanstandeten dieMedienhüter eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige. EineFolge des Kampfsport-Castingformats „The Ultimate Fighter“ strahlte DSF(heute Sport 1) bereits vor 23 Uhr aus. Wegen des hohen Gewalt- und Identifikationspotenzials gerade für männliche Jugendliche geht die KJMvon einer beeinträchtigenden Wirkung auf Jugendliche unter 18 Jahrenaus.

Auch bei Werbung und Teleshopping stellte die KJM diverse Verstöße fest.Etwa bei einem auf Pro Sieben und MTV gezeigten Spot für eineHandy-Applikation, mit der sich das eigene Sterbedatum berechnen lassensoll. Dafür verhängte die KJM nun eine Sendezeitbeschränkung auf dieZeit von 23 bis 6 Uhr. [cg]

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