Volksverhetzung: Ermittlungen gegen Facebooks Nordeuropa-Chef

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der Umgang von Facebook mit Hassreden und Volksverhetzung sorgt seit Längerem für Diskussionen. Nachdem es nun eine weitere Anzeige gab, wird auch gegen den Nordeuropa-Chef ermittelt.

Nach einer weiteren Strafanzeige eines Würzburger Anwalts wegen vorsätzlicher Beihilfe zur Volksverhetzung hat die Justiz in Hamburg auch gegen den deutschen Nordeuropa-Chef von Facebook ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht von „Spiegel Online“. Dabei geht es um Hassbotschaften, die Nutzer in dem sozialen Netzwerk veröffentlicht haben und die von Facebook nicht gelöscht wurden. Der angezeigte „Managing Director Northern, Central and Eastern Europe“ Martin Ott sitzt in Hamburg.

Facebook erklärte, man äußere sich zwar nicht zum Stand etwaiger Ermittlungen, „aber wir können sagen, dass die Anschuldigungen einer Grundlage entbehren und kein Verstoß gegen deutsches Recht von Facebook oder den Mitarbeitern vorliegt“.
 
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, man habe nun das Landeskriminalamt mit einer Überprüfung beauftragt, ob die angezeigten Straftaten überhaupt stattgefunden haben. „Dabei wird ermittelt, was genau wie lange online gestanden hat.“ Erst danach werde sich die Staatsanwaltschaft mit einer rechtlichen Bewertung beschäftigen. „Dabei geht es dann auch um die Frage, ob mögliche strafbare Inhalte überhaupt in den Verantwortungsbereich der angezeigten Personen fallen“, sagte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
 
Der Würzburger Anwalt hatte zuvor bereits die Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH angezeigt, die in Deutschland Werbeanzeigen für Facebook akquiriert. Das Netzwerk selbst wird in Deutschland allerdings nicht von der Facebook Germany GmbH betrieben, sondern von Facebook Limited mit Sitz in Irland.
 
Facebook hatte im Kontext der ersten Strafanzeige betont, es gebe verschiedene Wege, Inhalte auf Facebook zu melden. „Inhalte wie Hassrede, Aufruf zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung verstoßen gegen die Gemeinschaftsstandards“, sagte ein Sprecher. Durch die verstärkte Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und der bestehenden Kooperation mit Jugendschutz.net hätten Menschen zusätzliche Eskalationsstufen, um ihre Bedenken zu melden.

[dpa/am]

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