Vorläufige Entscheidung: Premiere nicht kostenlos im Netz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Hamburger Landgericht hat die Veröffentlichung einer Software verboten, mit der Pay-TV gratis über das Internet empfangen werden kann

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und dem Unternehmen TC Unterhaltungselektronik (TCU) entschied das Gericht, dass die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet verboten bleibt. Somit bestätigte das Gericht eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung ist aber vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar auch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen. TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologien anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, befand das Hamburger Gericht.
 
Die Software dient laut TCU zur reinen Datenübertragung nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet. Der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden. Premiere fordert hingegen, dass die Koblenzer Firma das nach Ansicht des Unternehmens rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müssten. [mg]

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