WDR-Rundfunkrat genehmigt Richtlinien für Kooperationen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner jüngsten Sitzung Richtlinien für Kooperationen des WDR genehmigt. Wichtigstes Ziel sei die Sicherung von Meinungs- und Medienvielfalt.

Der Rundfunkrat des WDR hat zum ersten Mal Richtlinien für die Kooperation des WDR zugestimmt. „Zu den wichtigsten Zielen des Rundfunkrats gehört die Sicherung von Meinungs- und Medienvielfalt sowie der Schutz vor Diskriminierung“ erklärte Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. Nach diesen Kriterien seien Richtlinien für Kooperationen des WDR mit Dritten erarbeitet worden.

So eine Zusammenarbeit gab es zum Beispiel als Rechercheverbund mit dem NDR und der Süddeutschen Zeitung. Um sicher zu stellen, dass aus solchen Kooperationen keine Nachteile für die Meinungsvielfalt entstehen, sah das seit Mitte Februar novellierte WDR-Gesetz vor, dass der Sender Richtlinien zu Rahmenbedingungen und zur vertraglichen Ausgestaltung von erheblichen oder auf Dauer angelegten Kooperationen erlässt.

Die Richtlinien betreffen vor allem die Sicherung der redaktionellen Freiheit bei der Auswahl der Partner, den Schutz vor Diskriminierung im Wettbewerb und die regelmäßige Prüfung, ob sich durch Kooperationen des WDR faktisch Vielfaltverengungen ergeben. [km]

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