WDR-Rundfunkrat übernimmt Aufsicht über Online-Angebote

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der WDR-Rundfunkrat kümmert sich in Zukunft um die Kontrolle sämtlicher Online-Angebote des Senders hinsichtlich der Einhaltung staatsvertraglicher Vorgaben und des sendereigenen Telemedienkonzepts.

Am Montag informierte der WDR-Rundfunkrat in einer Pressemitteilung über die Abstimmung zur Organisation der ständigen Telemedienaufsicht. Der Rundfunkrat habe in seiner Sitzung am Freitag einstimmig beschlossen, dass entsprechend dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der WDR-Rundfunkrat nach Überprüfung und Genehmigung der Telemedienangebote fortan die ständige Telemedienaufsicht übernimmt.

Im entsprechenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 wurde besonders auf die Legitimität der verschiedenen öffentlich-rechtlichen Online-Angebote eingegangen und das Drei-Stufen-Konzept nach britischem Vorbild zur Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Zusatzangebote eingeführt. In den Prüfprozess fallen beispielsweise gesetzliche Vorgaben einer Negativliste und der im Telemedienkonzept festgelegten Verweildauern, die Beobachtung des Telemedia-Marktes sowie die Bewertung der Qualität der WDR-Telemedien und der Beschwerden aus Zuschauerreihen oder Institutionen.

Für den WDR-Rundfunkrat im Speziellen bedeutet dies zudem eine geregelte Aufgabenaufteilung: Mit inhaltlichen Programmfragen wird sich künftig der Programmausschuss befassen, während der Ausschuss für Rundfunkentwicklung die telemedienspezifischen Strukturen untersucht. Von dieser Strukturierung verspricht sich die Rundfunkrats-Vorsitzende Ruth Hieronymi die Sicherstellung der ständigen Aufsicht und Kontrolle durch den Rundfunkrat über WDR.de und den WDR-Videotext sowie die vom Sender verantworteten ARD-Gemeinschaftsangebote Sportschau.de und EinsFestival.de. [sl]

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