Warum läuft noch immer TV-Werbung für Online-Glücksspiel?

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© Maksym Yemelyanov/stock.adobe.com

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag untersagt Online-Angebote wie Slots und Co. strikt, dennoch läuft im Fernsehen jede Menge Werbung für die Angebote. Grund sind Schlupflöcher und unterschiedliche Gesetzeslagen.

Werbung muss emotional, witzig und innovativ sein, um sich in den Köpfen der Menschen zu verankern. Ohne Werbung schafft es heutzutage kaum ein erfolgreiches Unternehmen, das Publikum zu erreichen. Dabei geht es vor allem um die Zielgruppe und wie diese am besten angesprochen werden sollte. Gute Werbung ist eine der wichtigsten Säulen in der gesamten Unternehmenspräsentation. Anbieter sollten daher sorgsam und gründlich vorgehen und den Werbespots genug Aufmerksamkeit schenken. Schlagkräftige Slogans, überzeugendes Design, stimmungsvolle Musik und ein wiedererkennbarer Stil ziehen das Publikum in den Bann und sorgen dafür, dass die Botschaft im Kopf bleibt.

Glücksspielwerbung im Internet

Inzwischen gibt es auch immer mehr Glücksspielanbieter, die sich im deutschen Fernsehen oder sogar in Rap-Songs tummeln. Auf einigen werden Anbieter wie Net Bet, Platinum Play und Jackpot City vorgestellt. Das Mr. Green Casino sowie das Online Casino Casumo waren bereits im TV mit Werbespots zu sehen. Außerdem noch zahlreiche weitere Anbieter, die sich durch die Fernsehwerbung einen Namen machen wollen. Jeder Glücksspiel-Fan kennt die berühmten und beliebten Merkur-Automaten, die von Spielhallenbetreiber und Automatenhersteller Gauselmann entwickelt werden und an der bekannten Sonne zu erkennen sind. Auch hierfür gab es bereits einen Werbespot, der auf dem Fernsehsender ProSieben ausgestrahlt wurde.

Noch keine konkreten Regelungen

Doch ist Glücksspielwerbung im Fernsehen eigentlich erlaubt? Je beliebter Online Glücksspiele werden, desto eher wollen rechtliche Fragen geklärt werden. Doch gibt es dafür bisher noch keine genaue Regelung. Die Rechtslage in Deutschland lässt damit genug Raum für Kontroversen. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag dürfen die in der Werbung gemachten Aussagen weder irreführend noch unzutreffend sein. Das bezieht sich vor allem auf die mögliche Gewinnhöhe und auf die Auszahlungschancen. Bevor ein Glücksspiel Werbespot über den TV flimmert, muss er der Glücksspielbehörde vorgelegt werden. In diesem Fall ist es laut einer Werberichtlinie erlaubt, einzelne Werbung online oder im TV auszustrahlen. Um eine kontrollierte Öffnung des Internet Glücksspielmarktes zu unterstützen, entscheidet die zuständige Behörde darüber, ob die jeweilige Glücksspiel Werbung zulässig ist oder nicht.

Schlupfloch .de-Endung

Viele Glücksspielanbieter versuchen die rechtlichen Schritte zu umgehen, indem sie mit ihrer de-Seite werben. Auf der .de-Seite wird jedoch nicht um Geld gespielt, weshalb diese Seite keine Glücksspiellizenz benötigt. Zuschauer, die sich dafür interessieren, stoßen jedoch sehr schnell auf die richtige Glücksspielseite mit der Endung .net oder .com, die jedoch im Netz oder Fernsehen nicht einfach so beworben werden darf.

Ausnahme: Schleswig-Holstein

Daher gibt es bei den Online Glücksspielseiten hauptsächlich außereuropäische Anbieter und Online-Casinos mit Lizenzen aus verschiedenen EU Ländern. Aber es gibt auch über 20 deutsche Online Glücksspielanbieter. Diese haben eine Lizenz aus Schleswig-Holstein. Wie ist das möglich? Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das damals den Glücksspielstaatsvertrag ignorierte und für einen kurzen Zeitraum eigene Lizenzen vergab. 2012 trat der Glücksspieländerungs-Staatsvertrag in Kraft, der sich mit Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt. Grundsätzlich wird hier immer noch die Glücksspielwerbung verboten, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. 20 Anbieter durften eine deutschlandweite Lizenz beantragen. Und in Nordrhein-Westfalen kann die Werbung zur Genehmigung eingereicht werden. Auch in Zukunft wird es in Deutschland in Sachen Glücksspielwerbung weiterhin noch recht kompliziert zugehen. [Anzeige]

Bildquelle:

  • online casino: Maksym Yemelyanov/stock.adobe.com

7 Kommentare im Forum

  1. Der Artikel ist auch nur Werbung. MrGames zahlte, damit sie von DF verlinkt werden und damit SEO-technisch in den Suchergebnissen profitieren. Ist von Google nicht gern gesehen und wird von Google auch abgestraft, wenn deren Algorithmus das bemerkt.
  2. In welchem Rechtsstaat leben wir denn, wenn sich einzelne Bundesländer der Rechtsprechung entziehen können. Dann ist es ja staatlich gewollt, das solche Schlupflöcher wissentlich geduldet werden.
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