Weitere Haftstrafe bei kino.to – Gericht: auch Nutzung illegal

19
37
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Die bislang höchste Haftstrafe im Prozess um das illegale Internet-Filmportal kino.to hat das Amtsgericht Leipzig gegen einen 47-Jährigen Mittelsmann verhängt. Der Mann muss für drei Jahre und fünf Monate hinter Gitter.

Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) am Donnerstag mit, die den Verurteilten als „Serverbeschaffer“ bezeichnete. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann bei Hostinganbietern im Ausland die Kapazitäten für die illegale Verbreitung von mehreren Zehntausend urheberrechtlich geschützten Filmen organisiert hatte. Zudem betrieb er einen Filehosting-Server für kino.to, bei dem Kunden gegen Zahlung einer Gebühr höhere Download-Raten angeboten wurden.

Fast die Hälfte des seit 2008 erwirtschafteten Umsatzes von 630 000 Euro sei als Gewinn in seine Tasche geflossen, hieß es. Der 47-Jährige habe „das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert“. Das Amtsgericht argumentierte in seiner Urteilsbegründung, das Konsumieren von gestreamten Videos komme einer „Verbreitung und Vervielfältigung“ gleich. Damit Videostreams funktionieren, müssten Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das stelle eine „sukzessive Vervielfältigung“ dar, hieß es. 
 
Sollten auch höhere juristische Instanzen dieser Auffassung folgen, würde sich sämtliche deutschen Nutzer von illegalen Streaming-Portalen strafbar machen. Anders ist die Rechtsauffassung bei unseren österreichischen Nachbarn. Dort vertreten die Gerichte in der Vergangenheit wiederholt die Auffassung, dass der reine Download einer Datei nicht illegal ist, solange diese nicht erneut hochgeladen oder anderweitig angeboten wird.
 
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
 
Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt. Momentan sitzen sechs der Beschuldigten noch in Untersuchungshaft. Es gibt außerdem noch weitere Beschuldigte, die nicht hinter Gittern sitzen. Bei ihren Untersuchungen hatten die Ermittler unter anderem die riesige Datenmenge von mehr als einer Million Gigabyte sichergestellt. Zur Auswertung wurden auch externe Fachleute hinzugezogen.
 
Ende Oktober war bereits ein kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Ein weiterer Drahtzieher muss drei Jahren ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. [ar]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

19 Kommentare im Forum

  1. AW: Weitere Haftstrafe bei kino.to - Gericht: auch Nutzung illegal Das Amtsrichter leicht bekiffte Urteile fällen zeigte auch der Fall der Rentnerin die verurteilt wurde Abmahnkosten zu zahlen wegen FS. Sollte niemand wirklich zu voll nehmen. Und dann dürfte man auch keine mp3s und Filme über Youtube nutzen. Amtsrichter sind auch nur Menschen.
  2. AW: Weitere Haftstrafe bei kino.to - Gericht: auch Nutzung illegal cachen = vervielfältigen Herrlich. Wieviel Silvesterpunsch gabs in dem Amtsgericht? Also wenn die Filmindustrie beim dem Amtsgericht künftig vorstellig wird, dann gibts in Deutschland bald 20 Millionen Raubkopierer, man denke allein an Youtube, auch da gibts vieles mit Urheberrechtsverletzung. Was da dann für Einnahmen sprudeln.
  3. AW: Weitere Haftstrafe bei kino.to - Gericht: auch Nutzung illegal Zumindest der Mann sollte das Gericht sehr ernst nehmen...
Alle Kommentare 19 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum